Artikel 12
Das Zeichen [Signal] „QUERRINNE oder AUFWÖLBUNG" (I, 1) wird vor Hindernissen wie Querrinnen, Aufwölbungen oder aufgewölbten Brücken angebracht.
Zusatzdokumente: image001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Das Zeichen [Signal] „QUERRINNE oder AUFWÖLBUNG" (I, 1) wird vor Hindernissen wie Querrinnen, Aufwölbungen oder aufgewölbten Brücken angebracht.
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