Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 mit Ablauf des 4. März 2004 außer Kraft getreten.
§ 17.
Die im § 11 genannten Personen weisen im Jahre 1977 ihre fachliche Befähigung auch dadurch nach, daß sie während der letzten drei Jahre das Anpassen von Kontaktlinsen regelmäßig durchgeführt haben.
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2026
Gesetzesnummer
10006472
Dokumentnummer
NOR12071055
alte Dokumentnummer
N5197610960P
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