Formal befindet sich die Überschrift „Artikel XXVI“ vor dem Titel dieses Bundesgesetzes.
Artikel XXVI
§ 1.
Das Arbeitsmarktservice hat im Jahre 1995 50 Millionen Schilling aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik als unverzinsliches Darlehen an den Ausgleichstaxfonds (§ 10 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970) für den Ausbau von Behindertenwerkstätten zu gewähren.
Formal befindet sich die Überschrift „Artikel XXVI“ vor dem Titel dieses Bundesgesetzes.
Zuletzt aktualisiert am
24.08.2026
Gesetzesnummer
10008948
Dokumentnummer
NOR12110382
alte Dokumentnummer
N6199547636J
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