Anlage B Kleiner Grenzverkehr (Jugoslawien)

Alte FassungIn Kraft seit 30.11.1975

Für die Republik Slowenien wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt, vgl. BGBl. Nr. 714/1993. Da es zu den übrigen Nachfolgestaaten keine Grenzen zur Republik Österreich gibt, wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt.

Anlage B

(Anm.: Anlage B als PDF dokumentiert)

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2022

Gesetzesnummer

10004036

Dokumentnummer

NOR40075215

Zusatzdokumente: Anlage B 

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