Für die Republik Slowenien wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt, vgl. BGBl. Nr. 714/1993. Da es zu den übrigen Nachfolgestaaten keine Grenzen zur Republik Österreich gibt, wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt.
Anlage A
(Anm.: Anlage A (BGBl. 556/1975) und die Änderungen, BGBl.Nr. 422/1985 und BGBl.Nr. 483/1989 als PDF dokumentiert)
Zuletzt aktualisiert am
09.05.2022
Gesetzesnummer
10004036
Dokumentnummer
NOR40075214
Zusatzdokumente: 1. Änderung , 2. Änderung , Anlage A
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