Anlage 9 BVergG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1997

Anlage 9

— ANHANG IX

Muster für die Bekanntmachung von Bauaufträgen gemäß §§ 46a Abs. 1

Z 2, 46b und 57

A. Vorinformationsverfahren

  1. 1. Name, Anschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  1. 2. a) Ort der Ausführung.
  2. b) Art und Umfang der Leistungen (CPV-Referenznummer) und bei Aufteilung des Bauwerkes in mehrere Lose (Gewerke) wesentliche Merkmale der einzelnen Lose (Gewerke) im Verhältnis zum Bauwerk.
  3. c) Falls verfügbar: Abschätzung der Preisspanne für die geplanten Leistungen.
  4. 3. a) Voraussichtlicher Zeitpunkt der Einleitung der (des) Vergabeverfahren(s).
  5. b) Falls bekannt: voraussichtlicher Baubeginn.
  6. c) Falls bekannt: vorgesehener Bauausführungs-Zeitplan.
  1. 4. Falls bekannt: Zahlungs- und Preisberichtigungsbedingungen und/oder Verweis auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  2. 5. Sonstige Angaben.
  3. 6. Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  4. 7. Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

B. Offene Verfahren

  1. 1. Name, Anschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  1. 2. a) Gewähltes Vergabeverfahren.
  2. b) Art des Auftrages, der Gegenstand der Ausschreibung ist (CPV-Referenznummer).
  3. 3. a) Ort der Ausführung.
  4. b) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes.
  5. c) Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt wird, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) Angebote einzureichen.
  6. d) Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
  7. e) Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 50.
  1. 4. Allenfalls vorgeschriebene Ausführungsfrist.
  1. 5. a) Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können.
  2. b) (Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.
  3. 6. a) Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.
  4. b) Anschrift der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind.
  5. c) Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.
  6. 7. a) (Gegebenenfalls) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
  7. b) Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
  1. 8. (Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.
  2. 9. Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Verweisung auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  3. 10. (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  4. 11. Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  5. 12. Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
  6. 13. Kriterien für die Auftragserteilung. Andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind.
  7. 14. (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  8. 15. Sonstige Angaben.
  9. 16. Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
  10. 17. Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  11. 18. Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

C. Nicht offene Verfahren

  1. 1. Name, Anschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  1. 2. a) Gewähltes Vergabeverfahren.
  2. b) (Gegebenenfalls) Begründung für das beschleunigte Verfahren.
  3. c) Art des Auftrages, der Gegenstand der Ausschreibung ist (CPV-Referenznummer).
  4. 3. a) Ort der Ausführung.
  5. b) Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerkes.
  6. c) Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose (Gewerke) einzureichen.
  7. d) Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, falls diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
  8. e) Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 50.
  1. 4. Allenfalls vorgeschriebene Ausführungsfrist.
  2. 5. (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  1. 6. a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
  2. b) Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
  3. c) Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
  1. 7. Frist für die Absendung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe.
  2. 8. (Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.
  3. 9. Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  4. 10. Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  5. 11. Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannt sind.
  6. 12. (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  7. 13. Sonstige Angaben.
  8. 14. Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
  9. 15. Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  10. 16. Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

D. Verhandlungsverfahren

  1. 1. Name, Anschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  1. 2. a) Gewähltes Vergabeverfahren.
  2. b) (Gegebenenfalls) Begründung für das beschleunigte Verfahren.
  3. c) Art des Auftrages, der Gegenstand der Ausschreibung ist (CPV-Referenznummer).
  4. 3. a) Ort der Ausführung.
  5. b) Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerkes.
  6. c) Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.
  7. d) Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, falls diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
  8. e) Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 50.
  1. 4. Allenfalls vorgeschriebene Ausführungsfrist.
  2. 5. (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  1. 6. a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
  2. b) Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
  3. c) Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
  1. 7. (Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.
  2. 8. Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  3. 9. Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  4. 10. (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  5. 11. (Gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Unternehmer.
  6. 12. (Gegebenenfalls) Zeitpunkt vorhergehender Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  7. 13. Sonstige Angaben.
  8. 14. Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  9. 15. Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  10. 16. Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

E. Vergebene Aufträge

  1. 1. Name und Anschrift des Auftraggebers.
  2. 2. Gewähltes Vergabeverfahren.
  3. 3. Tag der Auftragserteilung.
  4. 4. Kriterien für die Auftragserteilung.
  5. 5. Anzahl der eingegangenen Angebote.
  6. 6. Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).
  7. 7. Art und Umfang der erbrachten Leistung (CPV-Referenznummer), allgemeine Merkmale des errichteten Bauwerkes.
  8. 8. Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum).
  9. 9. (Gegebenenfalls) Wert und Teil des Auftrages, der an Dritte weitervergeben werden kann.
  10. 10. Sonstige Angaben.
  11. 11. Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  12. 12. Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  13. 13. Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

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