Anlage 8 BVergG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1994

Anlage 8

— ANHANG VIII

Muster für die Bekanntmachung gemäß § 71 Abs. 1 Z 1

A. Bekanntmachung bei offenen Verfahren

  1. 1. Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. 2. Art des Auftrags (Lieferungs- oder Bauauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
  1. 3. a) Lieferort oder Ausführungsort.
  2. b) Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks oder der Lieferung.
  3. c) Angabe, ob die Lieferer für einige und/oder alle der angeforderten Güter Angebote einreichen können. Besteht bei Bauaufträgen die Arbeit oder der Auftrag aus mehreren Losen, Größenordnung der einzelnen Lose und Möglichkeit, ein Angebot für ein Los, mehrere oder für sämtliche Lose einzureichen.
  4. d) Angabe über die Zulässigkeit von Alternativangeboten.
  5. e) Bei Bauaufträgen:
  1. 4. Ausnahme von der Anwendung europäischer Spezifikationen.
  2. 5. Lieferungs- oder Ausführungsfrist.
  1. 6. a) Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
  2. b) (Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrags für Übersendung dieser Unterlagen.
  3. 7. a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
  4. b) Anschrift der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind.
  5. c) Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.
  6. 8. a) (Gegebenenfalls) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
  7. b) Tag, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
  1. 9. (Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.
  2. 10. Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  3. 11. (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft haben muß, der der Auftrag erteilt worden ist.
  4. 12. Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  5. 13. Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
  6. 14. Kriterien für die Auftragserteilung.
  7. 15. Sonstige Angaben.
  8. 16. (Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  9. 17. Tag der Absendung der Bekanntmachung durch die Auftraggeber.
  10. 18. Tag des Eingangs der Bekanntmachung im Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

B. Bekanntmachung bei nicht offenen Verfahren

  1. 1. Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. 2. Art des Auftrags (Lieferungs- oder Bauauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
  1. 3. a) Lieferort oder Ausführungsort.
  2. b) Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks oder der Lieferungen.
  3. c) Angaben darüber, ob die Lieferer für einige und/oder alle angeforderten Güter Angebote einreichen können. Besteht bei Bauaufträgen die Arbeit oder der Auftrag aus mehreren Losen:
  1. d) Angaben über die Zulässigkeit von Alternativangeboten.
  2. e) Bei Bauaufträgen:
  1. 4. Ausnahme von der Anwendung europäischer Spezifikationen.
  2. 5. Frist für die Lieferung oder Ausführung.
  3. 6. (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, der der Auftrag erteilt worden ist, haben muß.
  1. 7. a) Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.
  2. b) Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind.
  3. c) Sprache, in der sie abzufassen sind.
  1. 8. Tag, bis zu dem die Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten abgesandt werden müssen.
  2. 9. (Gegebenenfalls) geforderte Sicherstellungsmittel.
  3. 10. Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  4. 11. Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  5. 12. Kriterien, die bei der Auftragserteilung angewandt werden, falls sie nicht in der Aufforderung zur Einreichung von Angeboten genannt werden.
  6. 13. Sonstige Angaben.
  7. 14. (Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die sich der Auftrag bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  8. 15. Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.
  9. 16. Tag des Eingangs der Bekanntmachung im Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

C. Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren

  1. 1. Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. 2. Art des Auftrags (Lieferungs- oder Bauauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
  1. 3. a) Lieferort oder Ausführungsort.
  2. b) Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks oder der Lieferungen.
  3. c) Angabe, ob die Lieferer für einige und/oder alle der angeforderten Güter Angebote einreichen können. Besteht bei Bauaufträgen die Arbeit oder der Auftrag aus mehreren Losen:
  1. d) Bei Bauaufträgen:
  1. 4. Ausnahme von der Anwendung europäischer Spezifikationen.
  2. 5. Lieferungs- und Ausführungsfrist.
  3. 6. (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft haben muß, der der Auftrag erteilt worden ist.
  1. 7. a) Tag, bis zu dem die Angebote einzureichen sind.
  2. b) Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind.
  3. c) Sprache, in der diese abzufassen sind.
  1. 8. (Gegebenenfalls) geforderte Sicherstellungsmittel.
  2. 9. Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Rechtsvorschriften, in denen sie enthalten sind.
  3. 10. Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  4. 11. (Gegebenenfalls) Namen und Anschriften der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Lieferer.
  5. 12. (Gegebenenfalls) Tag (Tage) vorausgegangener Bekanntmachung(en) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  6. 13. Sonstige Angaben.
  7. 14. (Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die sich der Auftrag bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  8. 15. Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.
  9. 16. Tag des Eingangs der Bekanntmachung im Amt der amtlichen Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

Schlagworte

Telefonnummer, Telexnummer, Lieferungsauftrag, Lieferungsfrist

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2025

Gesetzesnummer

10012275

Dokumentnummer

NOR12154379

alte Dokumentnummer

N9199329187J

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