Anlage 7 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen Dienste

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Anlage 7

Anlage 7

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(zu § 28 Abs. 2)

A. Theoretische Ausbildung im orthoptischen Dienst

Mindeststunden

Unterrichtsfach 1. Jahr 2. Jahr 5. Halbjahr insgesamt

1. Anatomie unter

besonderer

Berücksichtigung des

Auges und seiner

Umgebung .................. 70 70

2. Physiologie unter

besonderer

Berücksichtigung des Auges

und seiner Umgebung ....... 70 70

3. Allgemeine Krankheitslehre

(Pathologie) unter

besonderer Berücksichtigung

des Auges und seiner

Umgebung .................. 40 20 60

4. Physik, insbesondere Optik

und Brillenlehre .......... 70 70

5. Gerätekunde und -pflege ... 20 20

6. Hygiene ................... 20 20

7. Kinderheilkunde

einschließlich Pädagogik

und Psychologie ........... 60 60

8. Grundzüge der

Arzneimittellehre und

Anästhesie ................ 20 20

9. Erste Hilfe und

Verbandslehre ............. 20 20

10. Ophthalmologische

Untersuchungsmethoden (außer

orthoptischen und

pleoptischen) einschließlich

Perimetrie ................ 35 25 60

11. Das Schielen, seine Formen

und deren Behandlung ...... 30 40 30 100

12. Theoretische Grundlagen der

orthoptischen und

pleoptischen Untersuchung

und Behandlung ............ 120 80 30 230

13. Photo- und Kinotechnik .... 30 30 60

14. Grundzüge des Sanitäts-,

Arbeits- und

Sozialversicherungsrechte . 30 30

15. Grundzüge der

Betriebsführung im

Krankenhaus ............... 10 10

Summe ... 540 225 135 900

B. Praktische Ausbildung im orthoptischen Dienst

Praxis der Orthoptik und Pleoptik

Mindeststunden insgesamt 1900