Anlage 4
Ausbildungsprofil für andere ganzheitlich in sich geschlossene Systeme
Das Ausbildungsprofil entspricht inhaltlich den von den jeweiligen Berufsverbänden festgelegten Ausbildungsrichtlinien und umfasst eine theoretisch/praktische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 650 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2026
Gesetzesnummer
20002472
Dokumentnummer
NOR40038879
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