Anlage 4
ANLAGE 4
zum Protokoll 4 zum Abkommen zwischen den EFTA Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs, die von den Vertragsparteien am 24. November 1993 angenommen wurde
FORMBLÄTTER NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 1, ARTIKEL 3 ABSATZ 1 UND ARTIKEL 3 ABSATZ 2 DES KAPITELS VII
(LANDVERKEHR)
FORMBLATT II *)
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Dieses Formblatt und die Anlagen sind in neunfacher Ausfertigung, der Nachweis der Vertretungsbefugnis in einfacher Ausfertigung einzureichen.
Wenn der nach jeder Frage freigelassene Raum nicht ausreicht, bitte zusätzliche Blätter verwenden, wobei der genaue Bezug auf den im Formblatt angeführten Punkt anzugeben ist.
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*) Bei der Antragstellung sind Formblatt II der EG-Kommission und das entsprechende Formblatt II der EFTA gleichmäßig gültig.
Jeder Hinweis auf EFTA-Staaten betrifft diejenigen EFTA-Staaten, die Vertragsparteien des EWR-Abkommens sind.
An die EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE
Wettbewerbsdirektion
Rue Marie Therese 1-3
B-1040 Brüssel
Antrag nach Artikel 12 des Kapitels VI, Protokoll 4 zum Abkommen der EFTA-Staaten über die Schaffung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofes *1), zwecks Abgabe einer Erklärung über die Nichtanwendbarkeit des Verbots des Artikels 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1017/68 des Rates vom 19. Juli 1968 in der für EWR-Zwecke angepaßten Fassung laut Ziffer 10 des Anhangs XIV zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum *2) auf Vereinbarungen, Beschlüsse oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen nach Artikel 5 dieser Verordnung.
I. Angaben über die Beteiligten
1. Name, Vorname und Anschrift desjenigen, der den Antrag stellt. Wenn dieser als Vertreter handelt, außerdem Name und Anschrift des vertretenen Unternehmens oder der vertretenen Unternehmensvereinigung sowie Name, Vorname und Anschrift der Inhaber oder Gesellschafter, bei juristischen Personen Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen.
- Wird der Antrag von mehreren Personen oder für mehrere Unternehmen eingereicht, so sind die Angaben für alle Personen und Unternehmen zu machen.
2. Name und Anschrift derjenigen Unternehmen, die an der Vereinbarung, dem Beschluß oder den aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen beteiligt sind, sowie Name, Vorname und Anschrift der Inhaber oder Gesellschafter, bei juristischen Personen Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter (soweit nicht schon unter I.1. angegeben).
- Wenn nicht alle beteiligten Unternehmen den Antrag stellen, geben Sie an, in welcher Weise die übrigen beteiligten Unternehmen von der Antragstellung unterrichtet worden sind. Diese Angaben entfallen bei Musterverträgen (siehe unten unter II.2b).
3. Wenn durch die Vereinbarung, den Beschluß oder die aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen eine Gesellschaft oder eine gemeinsame Stelle gegründet wird, Name und Anschrift dieser Gesellschaft oder Stelle sowie Name, Vorname und Anschrift ihrer gesetzlichen oder sonstigen Vertreter.
4. Wenn die Ausführung der Vereinbarung, des Beschlusses oder der aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen einer Gesellschaft oder einer gemeinsamen Stelle übertragen wird, Name und Anschrift dieser Gesellschaft oder Stelle sowie Name, Vorname und Anschrift ihrer gesetzlichen oder sonstigen Vertreter. Abschriften der Satzung sind als Anlage beizufügen.
5. Bei Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen: Name und Anschrift der Vereinigung sowie Name, Vorname und Anschrift ihrer gesetzlichen Vertreter.
- Abschriften der Satzung sind als Anlage beizufügen.
6. Bei Unternehmen, die den Ort ihrer Niederlassung oder ihren Sitz außerhalb des EWR-Gebietes haben: Name und Anschrift eines innerhalb des EWR-Gebietes ansässigen Vertreters oder Zweigunternehmens.
II. Angaben über den Inhalt der Vereinbarung, des Beschlusses oder der aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen
1. Beziehen sich die Vereinbarung, der Beschluß oder die aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen auf den
- - Eisenbahnverkehr
- - Straßenverkehr
- - Binnenschiffsverkehr
- oder auf entsprechende Tätigkeiten des Verkehrshilfsgewerbes?
2. Soweit der Inhalt schriftlich festgelegt ist, fügen Sie als Anlage Abschriften des vollständigen Textes bei, wenn nicht unter a) und b) etwas anderes bestimmt ist.
- a) Handelt es sich dabei lediglich um eine Rahmenvereinbarung oder einen Rahmenbeschluß?
- Wenn ja, fügen Sie als Anlage auch Abschriften der vollständigen Texte der einzelnen Vereinbarungen und Ausführungsmaßnahmen bei.
- b) Handelt es sich dabei um einen Mustervertrag, dh. um einen Vertrag, den das die Anmeldung vornehmende Unternehmen regelmäßig mit bestimmten Personen oder Personengruppen abschließt?
- Wenn ja, genügt es, wenn Sie Muster des Vertrages beifügen.
3. Soweit der Inhalt nicht oder nicht vollständig schriftlich festgelegt ist, geben Sie ihn nebenstehend wieder.
4. Geben Sie in jedem Fall zusätzlich folgendes an:
- a) Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung oder des Beschlusses oder der Abstimmung der Verhaltensweisen,
- b) Zeitpunkt des Inkrafttretens und gegebenenfalls vorgesehene Gültigkeitsdauer,
- c) Gegenstand: genaue Beschreibung der betreffenden Beförderungsleistung(en) oder des sonstigen Gegenstands der Vereinbarung, des Beschlusses oder der aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen,
- d) Ziele der Vereinbarung, des Beschlusses oder der aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen,
- e) Bedingungen für Beitritt, Kündigung, Rücktritt und Austritt,
- f) Maßnahmen, die gegen die beteiligten Unternehmen verhängt werden können (Vertragsstrafen, Ausschluß usw.).
III. Die Mittel, mit denen die Ziele der Vereinbarung, des Beschlusses oder der aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen erreicht werden sollen
1. Geben Sie an, ob und inwieweit die Vereinbarung, der Beschluß oder die aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen betreffen:
- - die Einhaltung bestimmter Beförderungspreise oder -bedingungen oder sonstiger Geschäftsbedingungen,
- - die Einschränkung oder Kontrolle des Beförderungsangebots, der technischen Entwicklung oder der Investitionen,
- - die Aufteilung der Verkehrsmärkte,
- - die Einschränkung der Freiheit zum Abschluß von Beförderungsverträgen mit Dritten (Ausschließlichkeitsverträge),
- - die Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen.
2. Betreffen die Vereinbarung, der Beschluß oder die aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen Beförderungsleistungen:
- a) lediglich innerhalb eines EG-Mitgliedstaates oder EFTA-Staates?
- b) zwischen EG-Mitgliedstaaten?
- c) zwischen EFTA-Staaten?
- d) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und einem oder mehreren EFTA-Staaten?
- e) zwischen einem EG-Mitgliedstaat oder einem EFTA-Staat und Drittstaaten?
- f) zwischen Drittstaaten im Durchgangsverkehr durch einen oder mehrere EG-Mitgliedstaaten und/oder einen oder mehrere EFTA-Staaten?
IV. Darlegung der Voraussetzungen für die Freistellung der Vereinbarung, des Beschlusses oder der aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen von dem Verbot des Artikels 2 der Verordnung 1017/68 (Ziffer 10, Anhang XIV zum EWR-Abkommen) Geben Sie eine Darstellung, aus der hervorgeht,
1. inwieweit die Vereinbarung, der Beschluß oder die aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen
- - zur Verbesserung der Qualität der Verkehrsleistungen oder
- - zur Förderung einer stärkeren Kontinuität und Stabilität der Befriedigung des Verkehrsbedarfs auf den Märkten, auf denen Angebot und Nachfrage starken zeitlichen Schwankungen unterliegen, oder
- - zur Steigerung der Produktivität der Unternehmen oder
- - zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen,
2. inwieweit die Interessen der Verkehrsnutzer in angemessener Weise berücksichtigt werden,
3. inwieweit die Vereinbarung, der Beschluß oder die aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen für die Verwirklichung der unter
- 1. angegebenen Ziele unerläßlich sind, und
4. inwieweit die Vereinbarung, der Beschluß oder die aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen nicht für einen wesentlichen Teil des betreffenden Verkehrsmarktes den Wettbewerb ausschalten.
V. Geben Sie an, ob und gegebenenfalls zu welchen Punkten Sie die Begründung ergänzen werden.
Die Unterzeichneten erklären, daß die oben und in den beigefügten Anlagen gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Sie haben von der Vorschrift des Artikels 22 Absatz 1a) des Kapitels VI, Protokoll 4 zum EÜBG-Abkommen Kenntnis genommen.
................. , den ................
Unterschriften:
.................. ..................
.................. ..................
.................. ..................
EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE *)
Wettbewerbsdirektion
(Anm.: Anlage (Eingangsbestätigung) nicht darstellbar, es wird daher
auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
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*) Anschrift: Rue Marie Therese 1-3, B-1040 Brüssel
Telefon: +32 2 226 6811
Telefax: +32 2 226 6800
*1) Nachfolgend „EÜBG-Abkommen“ genannt.
*2) Nachfolgend „Verordnung 1017/68 (Ziffer 10, Anhang XIV zum EWR-Abkommen)“ genannt.
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2020
Gesetzesnummer
10007389
Dokumentnummer
NOR12086574
alte Dokumentnummer
N5199547581J
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