Anlage 3
ANHANG III
BESTIMMUNG DES GEBIETS, IN DEM MASSNAHMEN ZUR VERMINDERUNG VON SCHADSTOFFEMISSIONEN DURCHGEFÜHRT WERDEN (POLLUTANT EMISSIONS MANAGEMENT AREA (PEMA))
Das folgende PEMA wird für die Zwecke dieses Protokolls angegeben:
PEMA Russische Föderation
Es handelt sich um die Fläche des Verwaltungsgebiets Murmansk, der Republik Karelien sowie der Verwaltungsgebiete Leningrad (einschließlich St. Petersburg), Pskow, Nowgorod und Kaliningrad. Die Grenze des PEMA fällt mit den Staats- und Verwaltungsgrenzen dieser Verwaltungseinheiten der Russischen Föderation zusammen.
Schlagworte
Staatsgrenze
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2024
Gesetzesnummer
20012684
Dokumentnummer
NOR40265088
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
