Anlage 3 Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P8)

Alte FassungIn Kraft seit 11.9.2024

Anlage 3

ANHANG III

BESTIMMUNG DES GEBIETS, IN DEM MASSNAHMEN ZUR VERMINDERUNG VON SCHADSTOFFEMISSIONEN DURCHGEFÜHRT WERDEN (POLLUTANT EMISSIONS MANAGEMENT AREA (PEMA))

Das folgende PEMA wird für die Zwecke dieses Protokolls angegeben:

PEMA Russische Föderation

Es handelt sich um die Fläche des Verwaltungsgebiets Murmansk, der Republik Karelien sowie der Verwaltungsgebiete Leningrad (einschließlich St. Petersburg), Pskow, Nowgorod und Kaliningrad. Die Grenze des PEMA fällt mit den Staats- und Verwaltungsgrenzen dieser Verwaltungseinheiten der Russischen Föderation zusammen.

Schlagworte

Staatsgrenze

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2024

Gesetzesnummer

20012684

Dokumentnummer

NOR40265088

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