Anlage 3
Lehr- und Stundenplan
Sozialkommunikative und methodische Fähigkeiten
nach § 3 Abs. 4
„Management und Führung“
Ausbildungs- und Prüfungsfach | Richtstunden-anzahl | Lehrinhalte – Schwerpunkte |
Führungs- und Managementinstrumente | 80 | Führungsinstrumente: Einweisung in Projektmanagement, Qualitätsmanagement und Controllinginstrumente, Wissensmanagement; |
Seminare des Wahlmoduls
Lehrveranstaltung | Richtstunden-anzahl | Lehr- und Ausbildungsziele – Schwerpunkte |
Selbst-, Ziel- und Zeitmanagement | 24 | Eigenes Verhalten im Umgang mit Zeit kennen und daraus Ableitungen für die persönlichen Zielsetzungen und die rationelle Zeit- und Arbeitsplanung treffen, persönliche Arbeitsmethodiken ermitteln, Zeitplanungsmethoden und Arbeitstechniken effizient und effektiv gestalten |
Präsentationstechniken | 24 | Wesentliche Präsentationstechniken und Präsentationsmedien kennen und diese in einer Präsentation publikumsorientiert anwenden |
Rhetorik 1 – Grundlagen | 24 | Grundsätze der Rhetorik kennen, diese in Form von Anlass- und Meinungsreden anwenden und in der Lage sein, eine freie Rede anlassbezogen aus dem Stand zu halten |
Rhetorik 2 – Argumentationstechniken | 24 | Grundsätze der Argumentationstechnik kennen und diese in Besprechungen und Diskussionen anwenden |
Rhetorik 3 – Mediengerechtes Verhalten | 24 | Grundlagen der Medienarbeit und Argumentationstechniken kennen, im speziellen das Statement und das kritische Interview, und in einem Interview im Radio und Fernsehen anwenden |
Interkulturelle Kompetenz 1 | 24 | Zurechtfinden in den Denk- und Handlungsweisen und den Eigenheiten anderer Kulturen und Folgerungen für eigenes Handeln, insbesondere bezogen auf den Einsatz von Streitkräften im Auslandseinsatz, ableiten können |
Interkulturelle Kompetenz 2 | 24 | Denk- und Handlungsweisen sowie die Eigenheiten anderer Kulturen interpretieren, analysieren und Folgerungen für eigenes Handeln, insbesondere bezogen auf den Einsatz österreichischer Streitkräfte im Bereich Naher Osten, Afrika-Sub-Sahara und Balkan sowie Einblicke in die Einsatzgebiete der Militärbeobachter erläutern und ein breiteres Verständnis für nach Österreich integrierte Kulturen diskutieren und begründen |
Heeresdisziplinargesetz | 24 | Anwendung des Heeresdisziplinargesetzes in Form von Fallbeispielen im Kommandantenverfahren |
Medientraining/ Medienberatung | 24 | Bedarf der Medienvertreter verstehen und erklären, Umgang mit Medienvertretern erlernen sowie das Grundwissen der Medienarbeit sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form anwenden und in Diskussionsrunden (Interview, Radio, Fernsehen) einen Standpunkt überzeugend vertreten |
Schlagworte
Lehrplan, Ausbildungsfach, Führungsinstrument, Selbstmanagement, Zielmanagement, Zeitplanung, Anlassrede, Denkweise
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2021
Gesetzesnummer
20008708
Dokumentnummer
NOR40159110
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