Anlage 3 Grundausbildungsverordnung BMLVS – M BO 1 2014

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Anlage 3

Lehr- und Stundenplan

Sozialkommunikative und methodische Fähigkeiten
nach § 3 Abs. 4

„Management und Führung“

Ausbildungs- und Prüfungsfach

Richtstunden-anzahl

Lehrinhalte – Schwerpunkte

Führungs- und Managementinstrumente

80

Führungsinstrumente: Einweisung in Projektmanagement, Qualitätsmanagement und Controllinginstrumente, Wissensmanagement;
Management-Werkzeuge: Einweisung in Personalmanagement (Personalentwicklung als Führungsaufgabe), Organisationsentwicklung (Change Management);
Führen und Fördern: Mitarbeiterführung und Konfliktmanagement, Führungskräfte-Feedback

   

Seminare des Wahlmoduls

Lehrveranstaltung

Richtstunden-anzahl

Lehr- und Ausbildungsziele – Schwerpunkte

Selbst-, Ziel- und Zeitmanagement

24

Eigenes Verhalten im Umgang mit Zeit kennen und daraus Ableitungen für die persönlichen Zielsetzungen und die rationelle Zeit- und Arbeitsplanung treffen, persönliche Arbeitsmethodiken ermitteln, Zeitplanungsmethoden und Arbeitstechniken effizient und effektiv gestalten

Präsentationstechniken

24

Wesentliche Präsentationstechniken und Präsentationsmedien kennen und diese in einer Präsentation publikumsorientiert anwenden

Rhetorik 1 – Grundlagen

24

Grundsätze der Rhetorik kennen, diese in Form von Anlass- und Meinungsreden anwenden und in der Lage sein, eine freie Rede anlassbezogen aus dem Stand zu halten

Rhetorik 2 – Argumentationstechniken

24

Grundsätze der Argumentationstechnik kennen und diese in Besprechungen und Diskussionen anwenden

Rhetorik 3 – Mediengerechtes Verhalten

24

Grundlagen der Medienarbeit und Argumentationstechniken kennen, im speziellen das Statement und das kritische Interview, und in einem Interview im Radio und Fernsehen anwenden

Interkulturelle Kompetenz 1

24

Zurechtfinden in den Denk- und Handlungsweisen und den Eigenheiten anderer Kulturen und Folgerungen für eigenes Handeln, insbesondere bezogen auf den Einsatz von Streitkräften im Auslandseinsatz, ableiten können

Interkulturelle Kompetenz 2

24

Denk- und Handlungsweisen sowie die Eigenheiten anderer Kulturen interpretieren, analysieren und Folgerungen für eigenes Handeln, insbesondere bezogen auf den Einsatz österreichischer Streitkräfte im Bereich Naher Osten, Afrika-Sub-Sahara und Balkan sowie Einblicke in die Einsatzgebiete der Militärbeobachter erläutern und ein breiteres Verständnis für nach Österreich integrierte Kulturen diskutieren und begründen

Heeresdisziplinargesetz

24

Anwendung des Heeresdisziplinargesetzes in Form von Fallbeispielen im Kommandantenverfahren

Medientraining/ Medienberatung

24

Bedarf der Medienvertreter verstehen und erklären, Umgang mit Medienvertretern erlernen sowie das Grundwissen der Medienarbeit sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form anwenden und in Diskussionsrunden (Interview, Radio, Fernsehen) einen Standpunkt überzeugend vertreten

   

Schlagworte

Lehrplan, Ausbildungsfach, Führungsinstrument, Selbstmanagement, Zielmanagement, Zeitplanung, Anlassrede, Denkweise

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2021

Gesetzesnummer

20008708

Dokumentnummer

NOR40159110

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)