Anlage 3 Grundausbildungsverordnung-BKA

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Anlage 3

Anlage 3: Inhalte, Ziele und Mindeststunden der theoretischen Ausbildung gemäß § 5 Abs. 5 für den Bereich des Bundesverwaltungsgerichts

I. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1 und v1

Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen im Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.

3. Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesverwaltungsgericht spezifische Fächer

Mindeststunden

Fachbezogene englische Kommunikation

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl:

  1. –Vertiefende Kenntnisse der englischen Sprache im berufsspezifischen Kontext–Kenntnisse der englischen EU-Fachterminologie

24

Internes Modul Bundesverwaltungsgericht

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl:

  1. –Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungs-gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Bundesverwaltungsgerichts als Gesamtstaatsorgan–Organisations- und Geschäftsprozesse im Bundesverwaltungsgericht–Vertiefende Kenntnisse in den für den Bundesverwaltungsgericht maßgeblichen materiellen Rechtsvorschriften und Verfahrensrecht–Kenntnis der im Bundesverwaltungsgericht spezifischen EDV-Anwendung eVA (elektronische Verfahrens-Administration)–Kenntnisse in den für das Bundesverwaltungsgericht erforderlichen Datenbanken

40

  

II. Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2 und v2

Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen im Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.

3. Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesverwaltungsgericht spezifische Fächer

Mindeststunden

Fachbezogene englische Kommunikation

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl:

  1. –Vertiefende Kenntnisse der englischen Sprache im berufsspezifischen Kontext–Kenntnisse der englischen EU-Fachterminologie

24

Internes Modul Bundesverwaltungsgericht

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl:

  1. –Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungs-gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Bundesverwaltungsgerichts als Gesamtstaatsorgan–Organisations- und Geschäftsprozesse im Bundesverwaltungsgericht–Vertiefende Kenntnisse in den für den Bundesverwaltungsgericht maßgeblichen materiellen Rechtsvorschriften und Verfahrensrecht–Kenntnis der im Bundesverwaltungsgericht spezifischen EDV-Anwendung eVA (elektronische Verfahrens-Administration)–Kenntnisse in den für das Bundesverwaltungsgericht erforderlichen Datenbanken

40

  

III. Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 bzw. v3

Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen im Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.

3. .Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesverwaltungsgericht spezifische Fächer

Mindeststunden

European Computer Driving Licence (ECDL) oder eine gleichwertige den dienstlichen Erfordernissen des Arbeitsplatzes entsprechende Ausbildung

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl:

  1. –Kenntnisse der Grundlagen der Informationstechnologie–Kenntnisse der Computerbenutzung und des Dateimanagements, der Textverarbeitung in Word, der Tabellenkalkulation in Excel, der grundlegenden Bearbeitung in Access, dem Erstellen von Präsentationsfolien in Powerpoint, der Information und Kommunikation im Web bzw. mittels E-mailing

16-60

Teamarbeit und Selbstmanagement

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl:

  1. –Kenntnisse der Zusammenarbeit von Menschen gleicher bzw. unterschiedlicher Qualifikation insbesondere über die Teambildung und Konfliktvermeidung–Kenntnisse der Grundlagen einer möglichst effizienten Selbstorganisation, insbesondere der Zeitplanung, der Identifikation der Störfaktoren im Arbeitsprozess sowie der effizienten Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen

24

Grundlagen in Excel für Buchhaltung und Controlling

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl:

  1. –Kenntnisse der Datenbankfunktionen–Funktionen optimal einsetzen–Einführung in die praktische Anwendung von statistischen Funktionen–Umsetzung an konkreten Beispielen

24

Internes Modul Bundesverwaltungsgericht

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl:

  1. –Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungs-gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Bundesverwaltungsgerichts als Gesamtstaatsorgan–Organisations- und Geschäftsprozesse im Bundesverwaltungsgericht–Grundsätzliche Kenntnisse in den für den Bundesverwaltungsgericht maßgeblichen materiellen Rechtsvorschriften und Verfahrensrecht–Kenntnis der im Bundesverwaltungsgericht spezifischen EDV-Anwendung eVA (elektronische Verfahrens-Administration)–Kenntnisse im Verwaltungsmanagement und des Aktenspiegels des Bundesverwaltungsgerichts

16

  

IV. Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A4 bis A5 bzw. v4

Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen im Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungverordnung.

3. .Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesverwaltungsgericht spezifische Fächer

Mindeststunden

European Computer Driving Licence (ECDL) oder eine gleichwertige den dienstlichen Erfordernissen des Arbeitsplatzes entsprechende Ausbildung

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl:

  1. –Kenntnisse der Grundlagen der Informationstechnologie–Kenntnisse der Computerbenutzung und des Dateimanagements, der Textverarbeitung in Word, der Tabellenkalkulation in Excel, der grundlegenden Bearbeitung in Access, dem Erstellen von Präsentationsfolien in Powerpoint, der Information und Kommunikation im Web bzw. mittels E-mailing

16-60

Teamarbeit und Selbstmanagement

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl:

  1. –Kenntnisse der Zusammenarbeit von Menschen gleicher bzw. unterschiedlicher Qualifikation insbesondere über die Teambildung und Konfliktvermeidung–Kenntnisse der Grundlagen einer möglichst effizienten Selbstorganisation, insbesondere der Zeitplanung, der Identifikation der Störfaktoren im Arbeitsprozess sowie der effizienten Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen

24

Kundenorientierung in der Verwaltung

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl:

  1. –Beschwerden kundenorientiert bearbeiten–Gespräche gut strukturiert und zielorientiert führen zu können

16

Selbstgesteuertes Lernen

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl:

  1. –Erlernen von Strategien des eigenverantwortlichen und selbstgesteuertem Lernens–Vermittlung von lernpsychologischen Erkenntnissen

16

Outlook für Fortgeschrittene

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl:

  1. –Outlook-Elemente kategorisieren, sortieren, gruppieren, suchen, filtern, archivieren–Outlook-Formulare erstellen, anpassen und verarbeiten–Kontakteinträge anlegen und verwalten–Erlernen der Funktionen des Outlook-Kalenders

16

Internes Modul Bundesverwaltungsgericht

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl:

  1. –Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Bundesverwaltungsgerichts als Gesamtstaatsorgan–Organisations- und Geschäftsprozesse im Bundesverwaltungsgericht–Grundsätzliche Kenntnisse in den für den Bundesverwaltungsgericht maßgeblichen materiellen Rechtsvorschriften und Verfahrensrecht–Kenntnis der im Bundesverwaltungsgericht spezifischen EDV-Anwendung eVA (elektronische Verfahrens-Administration)–Kenntnisse im Verwaltungsmanagement und des Aktenspiegels des Bundesverwaltungsgerichts

16

  

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 216/2013

Schlagworte

Verwendungsgruppe, Organisationsprozess

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2017

Gesetzesnummer

20006410

Dokumentnummer

NOR40153976

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