Anlage 3 Festlegung der Schulen und Studienrichtungen, die bestimmten Handwerken entsprechen

Alte FassungIn Kraft seit 09.3.1994

Anlage 3

Handwerk

entsprechende Werkmeisterschule oder Fachakademie gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 und Abs. 3 Z 2 GewO 1973

entsprechende Werkmeisterschule gemäß § 18 Abs. 3 Z 2 GewO 1973

Betonwaren- Kunststein-erzeuger und Terrazomacher

 

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen

Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer, Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen

 

Stukkateure und Trocken-ausbauer

 

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen

Schlosser

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ‑ Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ‑ Automatisierungstechnik

Fachakademie Fertigungstechnik

 

Schmiede

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ‑ Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ‑ Automatisierungstechnik

Fachakademie Fertigungstechnik

 

Maschinen und Fertigungs-techniker

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ‑ Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ‑ Automatisierungstechnik

Fachakademie Automatisierungstechnik

Fachakademie Fertigungstechnik

 

Karosseriebauer

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ‑ Kraftfahrzeugtechnik

Fachakademie Kraftfahrzeugtechnik

 

Kälteanlagen-techniker

 

Werkmeisterschule für Berufstätige Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Bürokommuni-kationstechniker

Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Kraftfahrzeug-techniker

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ‑ Kraftfahrzeugtechnik

Fachakademie Kraftfahrzeugtechnik

 

Landmaschinen-techniker

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ‑ Kraftfahrzeugtechnik

Fachakademie Kraftfahrzeugtechnik

 

Zentral-heizungsbauer

 

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ‑ Automatisierungstechnik

Lüftungs-anlagenbauer

 

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ‑ Automatisierungstechnik

Elektroniker und Elektro-maschi-nenbauer

Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ‑ Automatisierungstechnik

Fachakademie Automatisierungstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Radio- und Videoelek-troniker

Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik

 

Tischler

Fachakademie Innenausbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Holzbau

 

Fleischer

 

Werkmeisterschule für Berufstätige für Lebensmitteltechnologie

Textilreiniger (Chemisch-reiniger, Wäscher und Wäschebügler)

 

Werkmeisterschule für Berufstätige für technische Chemie

Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

 

Werkmeisterschule für Berufstätige für technische Chemie

Schädlings-bekämpfer

 

Werkmeisterschule für Berufstätige für technische Chemie

Kunststoffver-arbeiter

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

 
   

Schlagworte

Wärmedämmer, Kältedämmer, Schalldämmer, Radiotechniker, Denkmalreiniger, Fassadenreiniger

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2018

Gesetzesnummer

10007512

Dokumentnummer

NOR12082209

alte Dokumentnummer

N5199434316J

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