Anlage 3
ANLAGE 3
zum Protokoll 4 zum Abkommen zwischen den EFTA Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs, die von den Vertragsparteien am 24. November 1993 angenommen wurde
FORMBLÄTTER NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 1, ARTIKEL 3 ABSATZ 1 UND ARTIKEL 3 ABSATZ 2 DES KAPITELS VII (LANDVERKEHR)
FORMBLATT I *)
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Es wird gebeten, dieses Formblatt und die Anlagen in neunfacher Ausfertigung, den Nachweis der Vertretungsbefugnis in einfacher Ausfertigung einzureichen.
Wenn der nach jeder Frage freigelassene Raum nicht ausreicht, bitte zusätzliche Blätter verwenden, wobei der genaue Bezug auf den im Formblatt angeführten Punkt anzugeben ist.
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*) Bei der Einreichung der Beschwerde sind das Formblatt I der EG-Kommission und das entsprechende Formblatt I der EFTA-Überwachungsbehörde gleichermaßen gültig.
Jeder Hinweis auf EFTA-Staaten betrifft diejenigen EFTA-Staaten, die Vertragsparteien des EWR-Abkommens sind.
An die EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE
Wettbewerbsdirektion
Rue Marie Therese 1-3
B-1040 Brüssel
Beschwerde von Personen oder Personenvereinigungen nach Artikel 10 des Kapitels VI, Protokoll 4 zum Abkommen der EFTA-Staaten über die Schaffung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofes *1), zwecks Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung von Zuwiderhandlungen gegen Artikel 2 oder 8 oder zur Anwendung von Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1017/68 des Rates in der für EWR-Zwecke angepaßten Fassung laut Ziffer 10 des Anhangs XIV zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum *2).
I. Angaben über die Beteiligten
1. Name, Vorname und Anschrift des Beschwerdeführers. Wenn dieser als Vertreter handelt, außerdem Name, Vorname und Anschrift des Vertretenen; bei Unternehmen, Unternehmens- oder Personenvereinigungen Name, Vorname und Anschrift der Inhaber oder Gesellschafter, bei juristischen Personen Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen.
- Wird die Beschwerde von mehreren oder für mehrere Personen eingereicht, sind die Angaben für alle Beschwerdeführer und Vertretenen zu machen.
2. Name und Anschrift derjenigen, gegen die sich die Beschwerde richtet.
II. Gegenstand der Beschwerde
A. Behauptete Zuwiderhandlung gegen Artikel 2 oder 8 der Verordnung 1017/68 (Ziffer 10, Anhang XIV zum EWR-Abkommen). Geben Sie in der Anlage eine ausführliche Darstellung des Sachverhalts, aus dem sich Ihrer Meinung nach ergibt, daß eine Zuwiderhandlung gegen Artikel 2 oder 8 vorliegt. Geben Sie insbesondere an,
1. welche Verhaltensweisen der Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen, gegen die sich die Beschwerde richtet, eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder eine mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt, im Gebiet der EFTA-Staaten und/oder im EWR-Gebiet darstellen, und
2. inwieweit sie geeignet sind, den Handel zwischen den EG-Mitgliedstaaten, zwischen der Europäischen Gemeinschaft und einem oder mehreren EFTA-Staaten oder zwischen den EFTA-Staaten zu beeinträchtigen.
B. Behaupteter Mißbrauch der Ausnahme für Gemeinschaften kleiner und mittlerer Unternehmen (Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung 1017/68 (Ziffer 10, Anhang XIV zum EWR-Abkommen). Geben Sie in der Anlage eine ausführliche Darstellung des Sachverhalts, aus dem sich Ihrer Meinung nach die Anwendbarkeit des Artikels 4 Absatz 2 ergibt. Geben Sie insbesondere an,
1. gegen welche der in Artikel 4 Absatz 1 bezeichneten Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen sich die Beschwerde richtet,
2. inwieweit die Durchführung der Vereinbarung, des Beschlusses oder der aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen Wirkungen hat, die mit den in Artikel 5 der Verordnung 1017/68 (Ziffer 10, Anhang XIV zum EWR-Abkommen) bezeichneten Voraussetzungen unvereinbar sind,
3. inwieweit dies einen Mißbrauch der Freistellung von dem Verbot des Artikels 2 der Verordnung 1017/68 (Ziffer 10, Anhang XIV zum EWR-Abkommen) darstellt.
III. Darlegung eines berechtigten Interesses
Geben Sie - gegebenenfalls in der Anlage - eine Darstellung, aus der sich ergibt, daß Sie an der Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 10 des Kapitels VI, Protokoll 4 zum EÜBG-Abkommen durch die EFTA-Überwachungsbehörde ein berechtigtes Interesse haben.
IV. Beweismittel
1. Geben Sie Namen, Vornamen und Anschrift der Personen, die den dargestellten Sachverhalt bestätigen können, an, insbesondere auch der Personen, die durch die behauptete Zuwiderhandlung oder den behaupteten Mißbrauch betroffen werden.
2. Reichen Sie alle schriftlichen Unterlagen ein, die sich auf den dargestellten Sachverhalt beziehen oder mit ihm in Verbindung stehen (zB Texte von Vereinbarungen, Verhandlungs- oder Versammlungsprotokolle, Beförderungs- oder Geschäftsbedingungen, Unterlagen über Beförderungsentgelte, Geschäftsbriefe, Rundschreiben).
3. Reichen Sie statistisches oder anderes Material ein, das sich auf den dargestellten Sachverhalt bezieht (zB über Preisentwicklung, Preisgestaltung, Veränderungen des Angebots von oder der Nachfrage nach Beförderungsleistungen, Beförderungs- oder Geschäftsbedingungen, Boykott, Diskriminierungen).
4. Erläutern Sie gegebenenfalls technische Besonderheiten oder benennen Sie hierfür Sachverständige.
5. Geben Sie alle anderen Beweismittel an, die für die Feststellung der behaupteten Zuwiderhandlung oder des behaupteten Mißbrauchs verfügbar sind.
V. Geben Sie alle Schritte und Maßnahmen an, die Sie oder eine andere von dem beschriebenen Verhalten betroffene Person vor der Beschwerde mit dem Ziel der Abstellung der behaupteten Zuwiderhandlung oder des behaupteten Mißbrauchs unternommen haben (Verfahren vor nationalen Gerichten oder Verwaltungsbehörden unter Angabe insbesondere des Aktenzeichens und des Ergebnisses der Verfahren).
Die Unterzeichneten erklären, daß sie die Angaben in dem Formblatt und in den beigefügten Anlagen nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben.
................. , den ................
Unterschriften:
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EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE *)
Wettbewerbsdirektion
(Anm.: Anlage (Eingangsbestätigung) nicht darstellbar, es wird daher
auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
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*) Anschrift: Rue Marie Therese 1-3, B-1040 Brüssel
Telefon: +32 2 226 6811
Telefax: +32 2 226 6800
*1) Nachfolgend „EÜBG-Abkommen“ genannt.
*2) Nachfolgend „Verordnung 1017/68 (Ziffer 10, Anhang XIV zum EWR-Abkommen)“ genannt.
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2020
Gesetzesnummer
10007389
Dokumentnummer
NOR12086573
alte Dokumentnummer
N5199547580J
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