Anlage 1a Lehrpläne für technische Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2003

Anlage 1a

Anlage 1A.4.2

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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MASCHINENBAU

Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *1) pflich-

Klasse tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

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1. Religion ........................ 2 2 2 2 8 (III)

2. Deutsch ......................... 3 2 2 2 (I)

3. Englisch ........................ 2 2 - - (I)

4. Geschichte ...................... - - 2 - (III)

5. Geographie und Wirtschaftskunde.. 2 - - - (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und Politische

Bildung ......................... - - 2 2 III

7. Leibesübungen ................... 2 2 2 2 (IVa)

8. Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... 4 2 - - (I)

9. Physik und angewandte Physik .... 2 2 - - (II)

10. Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik ................... 2 1 - - II

11. Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............... - 2 - - I

12. Mechanik ........................ 3 2 2 - (I)

13. Fertigungstechnik ............... 3 2 2 1 I

14. Maschinenelemente und

Maschinentechnik ................ - 2 2 - I

15. Betriebstechnik ................. - - - 2 I

16. Elektrotechnik und Elektronik ... - - 2 2 I

17. Kraftfahrzeugbau ................ - - 3 3 I

18. Konstruktionsübungen ............ 3 3 3 3 I

19. Werkstättenlaboratorium ......... - - 3 7 III

20. Werkstätte ...................... 9 14 11 12 (Va)

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Gesamtwochenstundenzahl 34- 35- 35- 35- 143 *1)

37 38 38 38

21. Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

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Wochenstunden Lehrver-

B. Freigegenstände *1) pflich-

Klasse tungs-

1. 2. 3. 4. gruppe

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Darstellende Geometrie .............. 3 - - - (I)

Englisch ............................ - - 2 2 (I)

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Wochenstunden Lehrver-

C. Unverbindliche Übungen *1) pflich-

Klasse tungs-

1. 2. 3. 4. gruppe

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Leibesübungen ....................... 2 2 2 2 (IVa)

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Wochenstunden Lehrver-

D. Förderunterricht *1) pflich-

Klasse tungs-

1. 2. 3. 4. gruppe

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Deutsch ............................. *2) *2) *2) *2) (I)

Englisch ............................ *2) *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .......................... *2) *2) (I)

Mechanik ............................ *2) *2) *2) (I)

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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.

*2) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3. Englisch

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)" in Anlage 1A.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
  1. 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde" in Anlage 1A.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

  1. 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
  1. 9. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
  1. 10. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
  1. 11. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

12. MECHANIK

  1. 13. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.4.1.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:
  1. 2. Klasse:
  1. 3. Klasse:

Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Stoßen, Räumen, Schleifen, Elemente der CNC-Verfahren. Funkenerosives Bohren, Senken, Schneiden.

Werkstoffe:

Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren.

  1. 4. Klasse:

Arten und Anwendungsbereiche.

Spanende Fertigung:

Werkzeugmaschinen, Bearbeitungszentren, Fertigungssteuerung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

  1. 14. MASCHINENELEMENTE UND MASCHINENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet gebräuchlichsten Maschinenelemente kennen und darstellen können. Weiters soll er Aufbau und Wirkungsweise der gebräuchlichsten Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie der Anlagen der Klima- und Solartechnik kennen.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:
  1. 3. Klasse:

Verdichter; Strömungsmaschinen; Wärmekraftanlagen.

Kraft- und Arbeitsmaschinen für Flüssigkeiten:

Strömungsmaschinen; Wasserkraftanlagen.

Klimatechnik:

Heizungs-, Kühl- und Lüftungstechnik, Wärmerückgewinnung.

Solartechnik:

Grundlagen und Anwendungsbereiche photovoltaischer Systeme. Im übrigen siehe Anlage 1A.4.1.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis, weshalb besonders auf die dem Stand der Technik angepaßten Lehrinhalte zu achten sein wird.

Vorkenntnisse der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik", „Mechanik", „Fertigungstechnik" und „Konstruktionsübungen" der jeweiligen Ausbildungsstufe werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise zu den Lehrinhalten dieses Pflichtgegenstandes in Beziehung gesetzt.

Beispiele, Wandtafeln und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird auch durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme moderner technischer Hilfsmittel erhöht.

15. BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

  1. 16. ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik, der Elektronik und ihre Anwendung kennen sowie facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll die Grundgesetze der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und anwenden können. Er soll die einschlägigen Vorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse:

Wirkungen und Gefahren der Elektrotechnik. Erste Hilfe bei

Elektrounfällen.

Gleichstromtechnik:

Elektrische Grundgrößen, Stromkreisgesetze, elektrische Leistung

und Arbeit, Wirkungsgrad, elektrisches und magnetisches Feld,

Anwendungen (Starterbatterie, Starter, Relais).

Wechselstromtechnik:

Verbraucher im Wechselstromkreis, Drehstrom (Transformator, Drehstromgenerator).

Schaltpläne:

Symbole, Leitungen, einfache Stromlaufpläne.

  1. 4. Klasse:

Bauelemente und Grundschaltungen; Dioden- und Transistorenschaltungen, Zündsysteme.

Meßtechnik:

Meßgerätearten, Meßzubehör.

Steuerungs- und Regelungstechnik:

Steuerkette und Regelkreis, Steuerungsarten, Regeleinrichtungen; Sensorik; Einspritzregelungen, Brems- und Schlupfregelung. Schaltpläne.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

17. KRAFTFAHRZEUGBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Bauarten, Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten und die Regelung wirtschaftlich bedeutender Verbrennungsmotoren sowie die Grundsätze der Konstruktion ihrer wesentlichen Bauteile kennen. Er soll den Aufbau und die gängigsten Bauarten der Kraftübertragung und des Fahrwerkes in Kraftfahrzeugen kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse:

Arbeitsverfahren, Steuerdiagramme, Leistung und Wirkungsgrade,

Kraftstoffe.

Bauprinzip von Verbrennungsmotoren:

Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte.

Otto- und Dieselmotor:

Bauarten, Bauelemente; Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase; Kühlung und Schmierung; Betriebsverhalten und Regelung.

  1. 4. Klasse:

Antriebsarten; Kupplung; Wechselgetriebe; Automatikgetriebe.

Fahrwerk:

Radaufhängung, Federung und Dämpfung; Lenkung; Räder und Reifen; Bremsen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis unter besonderer Beachtung von Maßnahmen zur Verminderung der Schadstoffbelastung der Umwelt.

Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwendung von audio-visuellen Hilfsmitteln, Modellen, Abbildungen und praxisüblichen Unterlagen erhöht. Demonstrationen im Werkstättenlaboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen verstärken den Praxisbezug.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Elektronik", „Maschinenelemente und Maschinentechnik" und „Konstruktionsübungen" wichtig.

  1. 18. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.4.1.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei

Hauptrissen und in genormter Axonometrie; Schnittdarstellungen;

Durchdringungen.

Werkstattzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.

Stücklisten.

  1. 2. Klasse:

Verbindungselemente, Achsen, Wellen und Lagerungen.

Schaubilder und Skizzen:

Schweißkonstruktionsdarstellungen. Verschneidungen und Abwicklungen.

  1. 3. Klasse:

Kupplungen, Zahnrad-, Riemen- und Kettengetriebe mit Wälzlagerung und Gleitlagerung.

  1. 4. Klasse:

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

  1. 19. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse:

Arbeitsplanerstellung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung; Dateienführung und Lagerhaltung. Abrechnung von Werkstättenaufträgen.

Stoffgebiet Werkstoffprüfung:

Messen mit Längenmeßgeräten und Lehren. Härteprüfung.

  1. 4. Klasse:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung mit Umsetzung (Arbeitssteuerung und Auftragserstellung) und statistischer Auswertung. Rechnergestützte Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung, auch automatisch gesteuert. Vor- und Nachkalkulation. Reparaturkostenberechnung mit Einsatz aktueller Hard- und Software (Schadenskalkulation). PPS-Anwendung.

Stoffgebiet Fahrzeug- und Motorenbau:

Fahrzeug-Hydraulik und -Pneumatik. Emissionsmessungen, Schallmessungen, Prüfstandsmessungen, Messungen und Kontrollen mit Hilfe von Kraftfahrzeug-Diagnosegeräten.

Stoffgebiet Werkstoffprüfung und Qualitätskontrolle:

Messen mit Meß- und Profilprojektoren.

Oberflächenrauhigkeitsmessungen. Qualitätsdaten, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung und -verhütung, Härteprüfung, kraftfahrzeugspezifische Qualitätsberichterstattung.

Stoffgebiet Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik:

Anschließen von elektrischen Geräten und Maschinen. Inbetriebsetzen von kraftfahrzeugspezifischen Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten. Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Dementsprechend stehen zB im Themenbereich „Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Systemen" Gemischaufbereitungs- und Zündanlagen im Vordergrund. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte" erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

20. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Entsorgungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:
  1. 2. Klasse:

Fräs- und Bohrarbeiten. Stirn- und Mantelfräsen; einfache Teilkopfarbeiten; Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Haarlosen, Brennschneiden.

Blechbearbeitung:

Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen. Arbeiten mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Arbeitsgeräten. Punktschweißen. Stahlbauarbeiten. Oberflächenschutz gegen Korrosion.

Montage:

Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Instandsetzen, Prüfen und Einstellen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen.

Formenbau:

Modelltischlerei (Anwendung im Modellbau, Fertigkeiten, Holzverbindungen, Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen). Gießerei (Formsandaufbereitung und Prüfung, Herstellen von Kernen ein- und mehrteiliger Gußformen, Schmelzen, Gießen, Gußputzen). Kunststoffverarbeitung (Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe).

  1. 3. Klasse:

Fräs- und Bohrarbeiten (Verzahnungen). Dreharbeiten (Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).

Stahlbau und Leichtbau:

Herstellen von Blechprofilen und Konstruktionen in fahrzeugbranchenüblicher Ausführung sowie Formrohrkonstruktionen (Schweißkantenvorbereitung, Heft- und Schweißfolge nach Schweißplan), Klebeverbindungen und Schweißverbindungen aller Schweißarten. Instandsetzungsarbeiten an im Fahrzeugbau üblichen Kunststoffen.

Fahrzeug- und Karosseriebau:

Feststellen und Beheben von Karosserie- und Aufbauschäden. Instandsetzung kleiner Unfall- und Rostschäden. Demontage, Aufsuchen, Erkennen, Montage und Behebung von Störungen und Schäden an Teilen der Kraftübertragung und des Fahrwerkes.

Motorenbau und Antriebe:

Grundsätze der Motorinstandsetzung. Demontage, Prüfung, Messung,

Bearbeitung und Montage aller Motorkomponenten.

  1. 4. Klasse:

Fräs- und Bohrarbeiten (Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem). Dreharbeiten (Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde).

Elektrotechnik und Elektronik im Kraftfahrzeug:

Ausbauen, Einbauen, Anschließen und Inbetriebsetzen von elektrischen und elektronischen Maschinen und Geräten an Fahrzeugen. Systematisches Aufsuchen, Erkennen und Beheben von Störungsursachen elektrischer, elektronischer und mechanischer Art. Fahrzeugbau:

Demontage und Montage von Teilen des Fahrgestells und Fahrzeugaufbaues. Reparieren sowie Aufsuchen und Beheben von Störungen an Teilen der Kraftübertragung, des Fahrwerks- und Fahrzeugaufbaus.

Motorenmontage:

Reparaturarbeiten an Motoren (Ausbau, Zerlegen, Austauschen und Einpassen, Zusammen- und Einbau von Teilen und Baugruppen). Dynamische Inbetriebnahme und Kontrolle der instandgesetzten Motoren und Motorkomponenten.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

21. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. Freigegenstände

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1A.4.1.

ENGLISCH

Siehe den Freigegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)" in Anlage 1A.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1A.

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2025

Gesetzesnummer

10008594

Dokumentnummer

NOR40041673

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