Anlage 1
— ANHANG I
auf den in Artikel 2, Abs. 1, lit. a Bezug genommen wird
Dieses Abkommen findet auf die in der Übersicht dieses Anhanges genannten Waren der Kapitel 25 bis 97 des Harmonisierten Systems (HS) keine Anwendung.
ÜBERSICHT ZUM ANHANG I
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Code des
Harmonisierten Warenbezeichnung ausgenommen, wenn
Systems eingeführt in
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2905 Acyclische Alkohole und ihre Hologen-,
Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:
- andere mehrwertige Alkohole:
2905.43 - - Mannit Türkei
2905.44 - - D-Glucit (Sorbit) Türkei
3501 Kasein, Kaseinate und andere Schweiz
Kaseinderivate, Kaseinleime: Türkei
3501.10 - Kasein Liechtenstein
Schweiz
Türkei
ex 3501.90 - andere:
- - andere als Kaseinleime Liechtenstein
Schweiz
Türkei
3502 Albumine, Albuminate und andere
Albuminderivate:
ex 3502.10 - Eieralbumin:
- - anderes als ungenießbar oder Alle EFTA-Länder
ungenießbar gemacht Türkei
ex 3502.90 - andere:
- - Milchalbumin, anderes als Alle EFTA-Länder
ungenießbar oder ungenießbar Türkei
gemacht
3505 Dextrine und andere modifizierte
Stärken (zB Quellstärke oder veresterte
Stärke); Leime auf der Grundlage von
Stärken, Dextrinen oder anderen
modifizierten Stärken:
ex 3505.10 - Dextrine und andere modifizierte
Stärken:
- - ausgenommen andere Stärkeether und Österreich
Stärkeester als in Wasser lösliche Türkei
3505.20 - Leime Österreich
Türkei
3809 Appreteur- oder Endausrüstungsmittel,
Beschleuniger zum Färben oder Fixieren
von Farbstoffen und andere Erzeugnisse
und Zubereitungen (zB zubereitete
Schlichtemittel und Zubereitungen zum
Beizen), von der in der Textilindustrie,
Papierindustrie, Lederindustrie oder
ähnlichen Industrien verwendeten Art,
anderweit weder genannt noch inbegriffen:
3809.10 - auf der Grundlage von Stärke oder Österreich
Stärkederivaten
ex 3809.10 - auf der Grundlage von Stärkederivaten, Türkei
ausgenommen Schlichtemittel und
Beizmittel
- andere:
ex 3809.91 - - von der in der Textilindustrie
verwendeten Art:
- Stärke oder Stärkeerzeugnisse Österreich
enthaltend
ex 3809.92 - - von der in der Papierindustrie
verwendeten Art:
- Stärke oder Stärkeerzeugnisse Österreich
enthaltend
ex 3809.99 - - andere:
- Stärke oder Stärkeerzeugnisse Österreich
enthaltend
3823 Zubereitete Bindemittel für
Gießereiformen oder -kerne; chemische
Erzeugnisse und Zubereitungen der
chemischen Industrie oder verwandter
Industrien (einschließlich Mischungen
von Naturprodukten), anderweit weder
genannt noch inbegriffen; Rückstände
der chemischen Industrie oder verwandter
Industrien, anderweit weder genannt noch
inbegriffen:
ex 3823.10 - zubereitete Bindemittel für
Gießereiformen oder -kerne:
- - auf der Grundlage von Stärke oder Österreich
Dextrinen
ex 3823.90 - andere:
- mit einem Gesamtgehalt an Zucker, Österreich
Stärke, Stärkeerzeugnissen oder
Waren der Nummern 0401 bis 0404
von 30 GHT oder mehr
4501 Naturkork, unbearbeitet oder nur Österreich
zugerichtet, Korkabfälle; Korkschrot Island
und Korkmehl Liechtenstein
Schweden
Schweiz
Türkei
5301 Flachs, roh oder bearbeitet, jedoch Österreich
nicht versponnen; Werg und Abfälle von Liechtenstein
Flachs (einschließlich Garnabfälle und Schweden
Reißspinnstoff) Türkei
5302 Hanf (Cannabis sative L.), roh oder Österreich
bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Liechtenstein
Werg und Abfälle von Hanf Schweden
(einschließlich Garnabfälle und Schweiz
Reißspinnstoff) Türkei
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