Anlage 1 ASVG

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1996

Anlage 1

Liste der Berufskrankheiten (§ 177)

Lfd. Nr.

Berufskrankheiten

Unternehmen

1

Erkrankungen durch Blei,seine Legierungen oder Verbindungen.

Alle Unternehmen

2

Erkrankungen durch Phosphor und seine Verbindungen. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen.

Alle Unternehmen

3

Erkrankungen durch Quecksilber, seine Legierungen oder Verbindungen

Alle Unternehmen

4

Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen.

Alle Unternehmen

5

Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen.

Alle Unternehmen

6

Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen.

Alle Unternehmen

7

Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen.

Alle Unternehmen

8

Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen.

Alle Unternehmen

9

Erkrankungen durch Benzol oder seine Homologen. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen.

Alle Unternehmen

10

Erkrankungen durch Nitro- und Aminoverbindungen des Benzols oder seiner Homologen und deren Abkömmlinge. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen.

Alle Unternehmen

11

Erkrankungen durch Halogen- Kohlenwasserstoffe. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen.

Alle Unternehmen

12

Erkrankungen durch Salpetersäureester. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen.

Alle Unternehmen

13

Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen.

Alle Unternehmen

14

Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen.

Alle Unternehmen

15

Erkrankungen durch Kohlenmonoxid

Alle Unternehmen

16

Erkrankungen durch ionisierende Strahlen

Alle Unternehmen

17

Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch durch Ruß, Rohparaffin, Dunkelöle, Teer, Anthrazen, Pech, Mineralöle, Erdpech und ähnliche Stoffe

Alle Unternehmen

18

Krebs oder andere Neubildungen sowie Schleimhautveränderungen der Harnwege durch aromatische Amine

Alle Unternehmen

19

Hauterkrankungen, wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Tätigkeiten zwingen

Alle Unternehmen

20

Erkrankungen durch Erschütterung bei der Arbeit mit Preßluftwerkzeugen und gleichartig wirkenden Werkzeugen und Maschinen (wie Z B. Motorsägen) sowie durch Arbeit an Anklopfmaschinen

Alle Unternehmen

21

Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft

Alle Unternehmen

22

Drucklähmungen der Nerven

Alle Unternehmen

23

Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel der Knie- oder Ellbogengelenke durch ständigen Druck oder ständige Erschütterung

Alle Unternehmen

24

Abrißbrüche der Wirbeldornfortsätze

Alle Unternehmen

25

Meniskusschäden bei Bergleuten nach mindestens dreijähriger regelmäßiger Tätigkeit unter Tag und bei anderen Personen nach mindestens dreijähriger regelmäßiger Tätigkeit in kniender oder hockender Stellung

Alle Unternehmen

26

  1. a) Staublungenerkrankungen (Silikose oder Silikatose) mit objektiv feststellbarer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf
  2. b) Staublungenerkrankung in Verbindung mit aktivfortschreitender Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose)

Alle Unternehmen

27

  1. a) Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) mit objektiver feststellbarer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf
  2. b) Bösartige Neubildungen der Lunge, des Bauchfelles und des Rippenfelles durch Asbest

Alle Unternehmen

28

Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Aluminium oder seine Verbindungen

Alle Unternehmen

29

Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Thomasschlackenmehl

Thomasschlackenmühlen, Düngemittelmischereien und Betriebe, die Thomasschlackenmehl lagern, befördern oder verwenden

30

Durch allergisierende Stoffe verursachte Erkrankungen an Asthma bronchiale, wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Tätigkeiten zwingen

Alle Unternehmen

31

Erkrankungen der Knochen, Gelenke und Bänder durch Fluorverbindungen (Fluorose)

Alle Unternehmen

32

Erkrankungen der Zähne durch Mineralsäuren

Alle Unternehmen

33

Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit

Alle Unternehmen

34

Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon

Chemische Industrie

35

Grauer Star

Herstellung, Bearbeitung und Verarbeitung von Glas, Eisenhütten, Metallschmelzereien

36

Wurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duodenale oder Strongyloides stercoralis

Unternehmen des Bergbaues, Stollen- oder Tunnelbau

37

Tropenkrankheiten, Fleckfieber

Alle Unternehmen

38

Infektionskrankheiten

Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden

39

Von Tieren auf Menschen übertragene Krankheiten

Tätigkeiten, die durch Umgang oder Berührung mit Tieren, tierischen Teilen, Erzeugnissen, Abgängen und mit kontaminiertem Material zur Erkrankung Anlaß geben

40

Erkrankungen an Lungenfibrose durch Hartmetallstaub

Herstellung und Bearbeitung von Hartmetallen

41

Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lunge mit objektivem Nachweis einer Leistungsminderung von Atmung und Kreislauf

Alle Unternehmen

42

Erkrankungen durch Dimethylformamid

Alle Unternehmen

43

Exogen-allergische Alveolitis mit objektiv nachweisbarem Funktionsverlust der Lunge, soferne das als ursächlich festgestellte Antigen tierischer oder pflanzlicher Abkunft bei der Erwerbsarbeit von einem objektiv feststellbar bestimmenden Einfluß gewesen ist

Alle Unternehmen

44

Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll- oder Flachsstaub

Alle Unternehmen

45

Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Staub von Buchen- oder Eichenholz

Holzbearbeitende und holzverarbeitende Betriebe

46

Durch Zeckenbiß übertragene Krankheiten (zB Frühsommermeningoencephalitis oder Borreliose)

Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie auf Tätigkeiten in Unternehmen, bei denen eine ähnliche Gefährdung besteht

47

Erkrankungen durch Butyl-, Methyl- und Isopropylalkohol

Alle Unternehmen