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Anlage 11 Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe
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15.8.1972 bis 28.02.2020 (BGBl. II Nr. 42/2020)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Werkstoff
Verarbeitungsmöglichkeit
Aufdrehen
Vollgießen