Anlage 10 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen Dienste

Alte FassungIn Kraft seit 07.9.1974

Anlage 10

Anlage 10

----------------

(zu § 58 Abs. 1)

Theoretischer und praktischer Unterricht im

medizinisch-technischen Fachdienst

Unterrichtsfach Mindeststunden

Erster Ausbildungsabschnitt

Grundausbildung:

1. Anatomie und Physiologie .................................. 80

2. Einführung in die Physik, insbesondere in die

Elektrizitätslehre ........................................ 20

3. Allgemeine Pathologie ..................................... 40

4. Hygiene ................................................... 30

5. Erste Hilfe und Verbandslehre ............................. 20

6. Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und

Sozialversicherungsrechtes ................................ 30

7. Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus .............. 10

-----

Summe ... 230

Medizinisch-technischer Teil der Fachausbildung:

1. Theoretischer Unterricht:

Laboratoriumseinführung ................................... 30

Einfache medizinisch-technische Laboratoriumsmethoden

(Chemie, Histologie, Mikrobiologie, Serologie,

Hämatologie, klinische Mikroskopie und klinische

Laboratoriumsuntersuchungen,

Blutgruppenuntersuchungstechnik) .......................... 230

2. Praktische Unterweisung ................................... 1000

Zweiter Ausbildungsabschnitt

Röntgenologisch-technischer Teil der Fachausbildung

1. Theoretischer Unterricht:

Hilfeleistungen bei der Anwendung von Röntgenstrahlen zu

diagnostischen und therapeutischen Zwecken

(Strahlenbiologie und Strahlenschutz, Strahlenphysik und

Strahlendosimetrie, Einstelltechnik und Aufnahmetechnik,

Handhabung und Pflege der Apparate, Vorbereitung zu

Hilfeleistungen bei röntgenologischen Untersuchungen,

Röntgenphotographie) ..................................... 200

2. Praktische Unterweisung ................................. 1200

Dritter Ausbildungsabschnitt

Physikotherapeutischer Teil der Fachausbildung:

1. Theoretischer Unterricht:

Anatomie und Pathologie, ausgerichtet auf die

physikalische Medizin .................................... 40

Einfache physikotherapeutische Behandlungen (Thermo-,

Elektro-, Licht-, Hydro- und Balneotherapie, Massage)..... 140

2. Praktische Unterweisung .................................. 600