Anlage 2
Informationstafeln gemäß Artikel 4 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über den Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze
Anlage2
- 1. Hoheitszeichen der Republik Österreich, Hoheitszeichen der Republik Ungarn sowie Symbol der Europäischen Union
- 2. Name des Grenzübertrittspunkts
- 3. Öffnungszeiten
- 4. Art und Weise des Grenzübertritts
- 5. Personenkreis, dem das Überschreiten der Staatsgrenze gestattet ist
- 6. Voraussetzungen des Grenzübertritts gemäß den Artikeln 2, 3 und 4
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2017
Gesetzesnummer
20005168
Dokumentnummer
NOR40085533
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