Anlage2 Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze (Ungarn)

Alte FassungIn Kraft seit 01.12.2006

Anlage 2

Informationstafeln gemäß Artikel 4 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über den Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze

Anlage2

  1. 1. Hoheitszeichen der Republik Österreich, Hoheitszeichen der Republik Ungarn sowie Symbol der Europäischen Union
  2. 2. Name des Grenzübertrittspunkts
  3. 3. Öffnungszeiten
  4. 4. Art und Weise des Grenzübertritts
  5. 5. Personenkreis, dem das Überschreiten der Staatsgrenze gestattet ist
  6. 6. Voraussetzungen des Grenzübertritts gemäß den Artikeln 2, 3 und 4

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2017

Gesetzesnummer

20005168

Dokumentnummer

NOR40085533

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