Anlage2 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Polen - Protokoll A

Alte FassungIn Kraft seit

TABELLE VII ZU PROTOKOLL A POLEN *1)

Anlage2

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Waren- HS-/ZN-

nummer Code Warenbezeichnung

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04.03 Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm,

Joghurt, Kefir sowie andere fermentierte

oder gesäuerte Milch und Rahm, auch

eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln oder mit Geruchs-

und Geschmacksstoffen oder mit Zusatz von

Früchten oder Kakao

ex 0403.10 - Joghurt:

- - mit Zusatz von Geruchs- und

Geschmacksstoffe oder mit Zusatz

von Früchten oder Kakao:

- - - in Pulverform, granuliert oder in

anderer fester Form, mit einem

Gehalt an Milchfett in

Gewichtsprozent:

51 - - - - nicht mehr als 1,5%

53 - - - - mehr als 1,5%, aber nicht mehr

als 27%

59 - - - - mehr als 27%

- - - andere, mit einem Gehalt an

Milchfett in Gewichtsprozent:

91 - - - - nicht mehr als 3%

93 - - - - mehr als 3%, aber nicht mehr

als 6%

99 - - - - mehr als 6%

ex 0403.90 - andere:

- - mit Zusatz von Geruchs- und

Geschmacksstoffen oder mit Zusatz

von Früchten oder Kakao:

- - - in Pulverform, granuliert oder in

anderer fester Form, mit einem

Gehalt an Milchfett in

Gewichtsprozent:

71 - - - - nicht mehr als 1,5%

73 - - - - mehr als 1,5%, aber nicht mehr

als 27%

79 - - - - mehr als 27%

- - - andere, mit einem Gehalt an

Milchfett in Gewichtsprozent:

91 - - - - nicht mehr als 3%

93 - - - - mehr als 3%, aber nicht mehr

als 6%

99 - - - - mehr als 6%

07.10 Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser

gekocht), gefroren.

0710.40 - Zuckermais

07.11 Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB

durch gasförmiges Schwefeldioxid, in

Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen

Konservierungsmitteln), in diesem Zustand

für den unmittelbaren Genuß nicht

geeignet.

ex 0711.90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

- Gemüse:

30 - - - Zuckermais

13.02 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge;

Pektinstoffe, Pektinate und Pektate;

Agar-Agar und andere pflanzliche Schleime

und Verdickungsstoffe, auch modifiziert.

- pflanzliche Schleime und

Verdickungsstoffe, auch modifiziert:

1302.31 - - Agar-Agar

17.04 Zuckerwaren (einschließlich weiße

Schokolade), nicht kakaohaltig.

1704.10 - Kaugummi, auch mit Zuckerüberzug

ex 1704.90 - andere:

30 - - weiße Schokolade

- - sonstige:

55 - - - Halspastillen und Hustentropfen

18.03 Kakaomasse, auch entfettet.

18.04 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl.

18.05 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln.

19.02 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit

Fleisch oder anderen Stoffen) oder in

anderer Weise zubereitet, wie zB

Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne,

Gnocchi, Ravioli und Cannelloni; Couscous,

auch zubereitet.

- ungekochte Teigwaren, weder gefüllt noch

in anderer Weise zubereitet:

1902.11 - - Eier enthaltend

1902.19 - - sonstige

ex 1902.20 - - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder

in anderer Weise zubereitet:

- - sonstige:

91 - - - gekocht

99 - - - andere

1902.30 - andere Teigwaren

1902.40 - Couscous

19.03 Tapioka und Tapioka-Ersatzstoffe aus

Stärke zubereitet, in Form von Flocken,

Graupen, Perlen und dergleichen

20.01 Gemüse, Früchte und andere genießbare

Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar gemacht.

ex 2001.90 - andere:

30 - - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

40 - - Yamswurzeln, Süßkartoffeln und

ähnliche genießbare Pflanzenteile mit

einem Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr

20.04 Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren.

2004.90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:

10 - - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

20.80 Früchte und andere genießbare

Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet

oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz

von Zucker oder anderen Süßungsmitteln

oder von Alkohol, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen.

- Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere

Samen oder Saaten, auch untereinander

gemischt:

ex 2008.11 - - Erdnüsse:

10 - - - Erdnußbutter

- andere, einschließlich Mischungen,

ausgenommen die der Untergruppe 2008.19:

2008.91 - - Palmherzen

ex 2008.99 - - sonstige:

- - - keinen Zusatz von Alkohol:

- - - - ohne Zusatz von Zucker:

85 - - - - - Mais, ausgenommen Zuckermais

(Zea mays var. saccharata)

91 - - - - - Yamswurzeln, Süßkartoffeln und

ähnliche genießbare

Pflanzenteile mit einem

Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr

21.01 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen

auf der Grundlage dieser Waren oder auf

der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate;

geröstete Zichorie und anderer gerösteter

Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und

Konzentrate davon.

21.02 Hefen (aktiv oder nicht); andere

einzellige Mikroorganismen, tot

(ausgenommen Vaccine der Nummer 30.02);

zubereitete Backtreibmittel.

21.03 Zubereitungen für Gewürzsoßen und

zubereitete Gewürzsoßen; zusammengesetzte

Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und

Senf.

2103.10 - Sojasoße

21.06 Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen.

ex 2106.90 - andere:

10 - - Käsefondues

22.03 Bier, aus Malz hergestellt

22.05 Wermutwein und anderer Wein aus frischen

Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen

Stoffen aromatisiert.

ex 2205.10 - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l

oder weniger:

10 - - mit einem Alkoholgehalt in

Volumenteilen von 18% Vol oder weniger

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*1) Die in dieser Tabelle enthaltenen Konzessionen gelten für Österreich bis zum 31. Dezember 1994, sofern nicht Polen und Österreich nach einer Überprüfung der Situation beschließen, die Gültigkeit über dieses Datum hinaus zu verlängern.

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