TABELLE VII ZU PROTOKOLL A POLEN *1)
Anlage2
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Waren- HS-/ZN-
nummer Code Warenbezeichnung
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04.03 Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm,
Joghurt, Kefir sowie andere fermentierte
oder gesäuerte Milch und Rahm, auch
eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln oder mit Geruchs-
und Geschmacksstoffen oder mit Zusatz von
Früchten oder Kakao
ex 0403.10 - Joghurt:
- - mit Zusatz von Geruchs- und
Geschmacksstoffe oder mit Zusatz
von Früchten oder Kakao:
- - - in Pulverform, granuliert oder in
anderer fester Form, mit einem
Gehalt an Milchfett in
Gewichtsprozent:
51 - - - - nicht mehr als 1,5%
53 - - - - mehr als 1,5%, aber nicht mehr
als 27%
59 - - - - mehr als 27%
- - - andere, mit einem Gehalt an
Milchfett in Gewichtsprozent:
91 - - - - nicht mehr als 3%
93 - - - - mehr als 3%, aber nicht mehr
als 6%
99 - - - - mehr als 6%
ex 0403.90 - andere:
- - mit Zusatz von Geruchs- und
Geschmacksstoffen oder mit Zusatz
von Früchten oder Kakao:
- - - in Pulverform, granuliert oder in
anderer fester Form, mit einem
Gehalt an Milchfett in
Gewichtsprozent:
71 - - - - nicht mehr als 1,5%
73 - - - - mehr als 1,5%, aber nicht mehr
als 27%
79 - - - - mehr als 27%
- - - andere, mit einem Gehalt an
Milchfett in Gewichtsprozent:
91 - - - - nicht mehr als 3%
93 - - - - mehr als 3%, aber nicht mehr
als 6%
99 - - - - mehr als 6%
07.10 Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser
gekocht), gefroren.
0710.40 - Zuckermais
07.11 Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB
durch gasförmiges Schwefeldioxid, in
Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen
Konservierungsmitteln), in diesem Zustand
für den unmittelbaren Genuß nicht
geeignet.
ex 0711.90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:
- Gemüse:
30 - - - Zuckermais
13.02 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge;
Pektinstoffe, Pektinate und Pektate;
Agar-Agar und andere pflanzliche Schleime
und Verdickungsstoffe, auch modifiziert.
- pflanzliche Schleime und
Verdickungsstoffe, auch modifiziert:
1302.31 - - Agar-Agar
17.04 Zuckerwaren (einschließlich weiße
Schokolade), nicht kakaohaltig.
1704.10 - Kaugummi, auch mit Zuckerüberzug
ex 1704.90 - andere:
30 - - weiße Schokolade
- - sonstige:
55 - - - Halspastillen und Hustentropfen
18.03 Kakaomasse, auch entfettet.
18.04 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl.
18.05 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln.
19.02 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit
Fleisch oder anderen Stoffen) oder in
anderer Weise zubereitet, wie zB
Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne,
Gnocchi, Ravioli und Cannelloni; Couscous,
auch zubereitet.
- ungekochte Teigwaren, weder gefüllt noch
in anderer Weise zubereitet:
1902.11 - - Eier enthaltend
1902.19 - - sonstige
ex 1902.20 - - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder
in anderer Weise zubereitet:
- - sonstige:
91 - - - gekocht
99 - - - andere
1902.30 - andere Teigwaren
1902.40 - Couscous
19.03 Tapioka und Tapioka-Ersatzstoffe aus
Stärke zubereitet, in Form von Flocken,
Graupen, Perlen und dergleichen
20.01 Gemüse, Früchte und andere genießbare
Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar gemacht.
ex 2001.90 - andere:
30 - - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
40 - - Yamswurzeln, Süßkartoffeln und
ähnliche genießbare Pflanzenteile mit
einem Stärkegehalt von
5 Gewichtsprozent oder mehr
20.04 Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren.
2004.90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:
10 - - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
20.80 Früchte und andere genießbare
Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet
oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz
von Zucker oder anderen Süßungsmitteln
oder von Alkohol, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen.
- Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere
Samen oder Saaten, auch untereinander
gemischt:
ex 2008.11 - - Erdnüsse:
10 - - - Erdnußbutter
- andere, einschließlich Mischungen,
ausgenommen die der Untergruppe 2008.19:
2008.91 - - Palmherzen
ex 2008.99 - - sonstige:
- - - keinen Zusatz von Alkohol:
- - - - ohne Zusatz von Zucker:
85 - - - - - Mais, ausgenommen Zuckermais
(Zea mays var. saccharata)
91 - - - - - Yamswurzeln, Süßkartoffeln und
ähnliche genießbare
Pflanzenteile mit einem
Stärkegehalt von
5 Gewichtsprozent oder mehr
21.01 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen
auf der Grundlage dieser Waren oder auf
der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate;
geröstete Zichorie und anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und
Konzentrate davon.
21.02 Hefen (aktiv oder nicht); andere
einzellige Mikroorganismen, tot
(ausgenommen Vaccine der Nummer 30.02);
zubereitete Backtreibmittel.
21.03 Zubereitungen für Gewürzsoßen und
zubereitete Gewürzsoßen; zusammengesetzte
Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und
Senf.
2103.10 - Sojasoße
21.06 Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen.
ex 2106.90 - andere:
10 - - Käsefondues
22.03 Bier, aus Malz hergestellt
22.05 Wermutwein und anderer Wein aus frischen
Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen
Stoffen aromatisiert.
ex 2205.10 - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l
oder weniger:
10 - - mit einem Alkoholgehalt in
Volumenteilen von 18% Vol oder weniger
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*1) Die in dieser Tabelle enthaltenen Konzessionen gelten für Österreich bis zum 31. Dezember 1994, sofern nicht Polen und Österreich nach einer Überprüfung der Situation beschließen, die Gültigkeit über dieses Datum hinaus zu verlängern.
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