ANHANG I
AUF DEN IN ARTIKEL 2, UNTERABSATZ (a), BEZUG GENOMMEN WIRD
Anlage1
Erzeugnisse, die in die Kapitel 25-97 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) fallen, auf welche dieses Abkommen beim Import in die EFTA-Staaten oder nach Polen entsprechend der Anführung bei jedem Erzeugnis keine Anwendung findet.
---------------------------------------------------------------------
Ausgenommen bei Import
HS-Nr. Warenbezeichnung nach
---------------------------------------------------------------------
35.01 Kasein, Kaseinate und andere
Kaseinderivate; Kaseinleime:
3501.10 - Kasein Liechtenstein
Schweiz
Polen, bei Ursprung in
Liechtenstein oder der
Schweiz
ex 3501.90 - andere:
- - andere als Kaseinleime Liechtenstein
Schweiz
Polen, bei Ursprung in
Liechtenstein oder der
Schweiz
35.02 Albumine (einschließlich
Konzentrate aus zwei oder mehr
Molkenproteinen, die,
berechnet auf die
Trockensubstanz, mehr als
80 Gewichtsprozent
Molkenproteine enthalten),
Albuminate und andere
Albuminderivate:
ex 3502.10 - Eialbumin:
- - andere als für den Alle EFTA-
menschlichen Genuß Staaten
ungeeignete oder Polen
ungeeignet zu machende
ex 3502.90 - andere:
- - Milchalbumin (Lactalbumin), Alle EFTA-
andere als für den Staaten
menschlichen Genuß Polen
ungeeignete oder ungeeignet
zu machende
35.05 Dextrine und andere modifizierte
Stärken (zB Quellstärke oder
veresterte Stärke); Leime auf
der Grundlage von Stärken,
Dextrinen oder modifizierten
Stärken:
ex 3505.10 - Dextrine und andere
modifizierte Stärken:
- - ausgenommen Stärkeether und Österreich
andere als wasserlösliche Polen, bei Ursprung in
Ester Österreich
3505.20 - Leime Österreich
Polen, bei Ursprung in
Österreich
38.09 Appretur- oder
Endausrüstungsmittel,
Farbstoffträger zur
Beschleunigung des Färbens
oder des Fixierens der
Farbstoffe und andere
Erzeugnisse und Zubereitungen
(zB Appretur- und Beizmittel),
wie sie in der Textil-,
Papier- und Lederindustrie
oder in ähnlichen Industrien
verwendet werden, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen:
3809.10 - auf der Grundlage von Stärke Österreich
und Stärkederivaten Polen, bei Ursprung in
Österreich
- - sonstige:
ex 3809.91 - - wie sie in der
Textilindustrie oder
ähnlichen Industrien
verwendet werden:
- - - Stärke oder Österreich
Stärkeerzeugnisse Polen, bei Ursprung in
enthaltend Österreich
ex 3809.92 - - wie sie in der
Papierindustrie oder
ähnlichen Industrien
verwendet werden:
- - - Stärke oder Österreich
Stärkeerzeugnisse Polen, bei Ursprung in
enthaltend Österreich
ex 3809.93 - - wie sie in der
Lederindustrie oder
ähnlichen Industrien
verwendet werden:
- - - Stärke oder Österreich
Stärkeerzeugnisse Polen, bei Ursprung in
enthaltend Österreich
38.23 Zubereitete Bindemittel für
Gießereiformen oder
Gießereikerne; chemische
Erzeugnisse und Zubereitungen
der chemischen Industrie oder
verwandter Industrien
(einschließlich solcher, die
nur aus Mischungen
natürlicher Erzeugnisse
bestehen), anderweitig weder
genannt noch inbegriffen;
Rückstände der chemischen
Industrie oder verwandter
Industrien, anderweitig
weder genannt noch
inbegriffen:
ex 3823.10 - zubereitete Bindemittel für
Gießereiformen oder
Gießereikerne:
- - auf der Grundlage von Österreich
Stärke oder Dextrin Polen, bei Ursprung in
Österreich
ex 3823.90 - andere:
- - mit einem Gesamtgehalt von Österreich
30% Gewichtsprozent oder Polen, bei Ursprung in
mehr an Zucker, Stärke, Österreich
Stärkeerzeugnissen oder
Waren der Nummern 0401
bis 0404
45.01 Naturkork, unbearbeitet oder Österreich
nur vorbearbeitet; Korkabfälle; Island
Kork, zerkleinert, in Körner- Schweden
oder Pulverform Polen, bei Ursprung in
Österreich, Island oder
Schweden
53.01 Flachs, roh oder bearbeitet, Österreich
aber nicht gesponnen; Werg und Liechtenstein
Abfälle von Flachs Schweden oder Schweiz
(einschließlich Garnabfälle Polen, bei Ursprung in
und Reißspinnstoff) Österreich, Liechtenstein,
Schweden oder der
Schweiz
53.02 Hanf (Cannabis sativa L.), Österreich
roh oder bearbeitet, aber Liechtenstein
nicht gesponnen; Werg und Schweden oder Schweiz
Abfälle von Hanf Polen, bei Ursprung in
(einschließlich Garnabfälle Österreich, Liechtenstein,
und Reißspinnstoff) Schweden oder der
Schweiz
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
