GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER EFTA-STAATEN UND POLENS ÜBER DIE AUSWEITUNG
DER URSPRUNGSREGELN
Die EFTA-Staaten und Polen vereinbaren, die Möglichkeiten einer weiteren Ausweitung und Verbesserung der Ursprungsregeln einschließlich der Kumulierung zwecks Erweiterung und Förderung der Produktion und des Handels in Europa zu prüfen.
ERKLÄRUNG VON ÖSTERREICH UND POLEN
Anlage17
In Anerkennung dessen, daß im Zusammenhang mit dem Transitverkehr und transitbezogenen Angelegenheiten in Österreich spezielle Probleme entstehen können, erklären die Regierungen Österreichs und Polens ihre Bereitschaft, in die erforderlichen Konsultationen einzutreten, die auf eine bilaterale Lösung dieser Probleme abzielen.
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