Anhang IX
Muster für die Bekanntmachung von Konzessionsvergabeverfahren im Unterschwellenbereich
- A. Bei Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens oder eines Verfahrens zur Vergabe von besonderen Dienstleistungskonzessionen hat die Bekanntmachung folgende Angaben zu enthalten:
- 1. Bezeichnung des Auftraggebers (Name und Anschrift);
- 2. Kategorie (Baukonzession, Dienstleistungskonzession) sowie Gegenstand der Konzession mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Konzession sowie Erfüllungsort und -frist; Umstände, die eine besondere Eignung erfordern.
- 3. Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 15 Abs. 1.
- 4. Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. Angebote;
- 5. Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot beizuschließen sind (insbesondere Eignungsnachweise);
- 6. Angabe, wo die Konzessionsunterlagen zur Verfügung gestellt werden bzw. wie diese bereitgestellt oder übermittelt werden;
- 7. Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber;
- 8. Angaben zur elektronischen Kommunikation.
- B. Bei Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung hat die freiwillige Bekanntmachung folgende Angaben zu enthalten:
- 1. Bezeichnung des Auftraggebers (Name und Anschrift);
- 2. Kategorie (Baukonzession, Dienstleistungskonzession) sowie Gegenstand der Konzession mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Konzession sowie Erfüllungsort und -frist;
- 3. Bezeichnung des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll (Name und Anschrift);
- 4. Angabe der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung.
Schlagworte
Erfüllungsfrist
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2018
Gesetzesnummer
20010294
Dokumentnummer
NOR40206691
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