Anhang IX BVergGKonz 2018

Alte FassungIn Kraft seit 21.8.2018

Anhang IX

Muster für die Bekanntmachung von Konzessionsvergabeverfahren im Unterschwellenbereich

  1. A. Bei Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens oder eines Verfahrens zur Vergabe von besonderen Dienstleistungskonzessionen hat die Bekanntmachung folgende Angaben zu enthalten:
  1. 1. Bezeichnung des Auftraggebers (Name und Anschrift);
  2. 2. Kategorie (Baukonzession, Dienstleistungskonzession) sowie Gegenstand der Konzession mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Konzession sowie Erfüllungsort und -frist; Umstände, die eine besondere Eignung erfordern.
  3. 3. Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 15 Abs. 1.
  4. 4. Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. Angebote;
  5. 5. Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot beizuschließen sind (insbesondere Eignungsnachweise);
  6. 6. Angabe, wo die Konzessionsunterlagen zur Verfügung gestellt werden bzw. wie diese bereitgestellt oder übermittelt werden;
  7. 7. Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber;
  8. 8. Angaben zur elektronischen Kommunikation.
  1. B. Bei Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung hat die freiwillige Bekanntmachung folgende Angaben zu enthalten:
  1. 1. Bezeichnung des Auftraggebers (Name und Anschrift);
  2. 2. Kategorie (Baukonzession, Dienstleistungskonzession) sowie Gegenstand der Konzession mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Konzession sowie Erfüllungsort und -frist;
  3. 3. Bezeichnung des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll (Name und Anschrift);
  4. 4. Angabe der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung.

Schlagworte

Erfüllungsfrist

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2018

Gesetzesnummer

20010294

Dokumentnummer

NOR40206691

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