Gemäß Abkommen, BGBl. Nr. 391/1993, wird dieses Abkommen ab dem 15. April 1993 vorläufig angewendet. Ist das EWR-Abkommen am 1. Jänner 1994 noch nicht in Kraft, so endet diese Vereinbarung zu jenem Zeitpunkt, es sei denn, die Vertragsparteien beschließen etwas anderes.
Anhang IV
-------------
VEREINBARUNG
zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österrreich (Anm.: richtig: Österreich) über den gegenseitigen Handel
im Schweinefleischsektor
Zur Förderung einer harmonischen Entwicklung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen haben die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Republik Österreich unter Berücksichtigung der Erörterungen im Rahmen der Verhandlungen über das EWR-Abkommen beschlossen, folgende Vereinbarung für bestimmte Erzeugnisse des Schweinefleischsektors zu treffen:
- 1. Mit Inkrafttreten des EWR-Abkommens eröffnen die Gemeinschaft und Österreich auf gegenseitiger Basis jährliche Zollkontingente für folgende Erzeugnisse mit Ursprung in der anderen Vertragspartei:
---------------------------------------------------------------------
KN-Code Nummer des Warenbezeichnung Menge Einfuhr-
österreichischen (t) abschöpfung
Zolltarifs
---------------------------------------------------------------------
1601 00 91 ex 1601 A ) Salami und andere 200 50% der vollen
1601 00 99 ex 1601 B ) Würste Abschöpfung
0210 11 31 ex 0210 11 ) Schinken, 200 50% der vollen
0210 19 81 ex 0210 19 ) getrocknet oder Abschöpfung
) geräuchert
0210 12 19 ex 0210 12 durchwachsenen 200 50% der vollen
Speck, getrocknet Abschöpfung
oder geräuchert
- 2. Bei den Einfuhren in die Gemeinschaft erfolgt die Verwaltung der jeweiligen Kontingente durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf vierteljährlicher Basis im Rahmen einer Einfuhrlizenzregelung.
- 3. Sollte das tatsächliche Inkrafttreten der Vereinbarung nicht mit dem Beginn des Kalenderjahres zusammenfallen, so werden die unter Nummer 1 genannten Mengen im ersten Jahr zeitanteilig angewendet.
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2026
Gesetzesnummer
10007415
Dokumentnummer
NOR12081175
alte Dokumentnummer
N5199328417J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
