Liste VIII zu Protokoll A Türkei
---------------------------------------------------------------------
Nr. UNr. Warenbezeichnung
---------------------------------------------------------------------
0501 0501.00 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder
entfettet; Abfälle von Menschenhaaren
0502 Borsten und Haare von Schweinen;
Dachshaare und andere Tierhaare zur
Herstellung von Pinseln, Besen oder
Bürsten
0503 0503.00 Roßhaare und Roßhaarabfälle, auch in
Lagen, mit oder ohne Unterlage
0505 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit
ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile
von Federn (auch beschnitten) und Daunen,
roh oder bloß gereinigt, desinfiziert oder
zur Haltbarmachung behandelt; Mehl und
Abfälle von Federn oder Teilen von Federn
0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh,
entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht
zu Formen geschnitten), mit Säure
behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle
dieser Waren
0507 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein und
Walbarten, Hörner, Geweihe, Hufe, Nägel,
Klauen und Schnäbel, roh oder nur einfach
bearbeitet, aber nicht zu Formen
geschnitten; Mehl und Abfälle dieser Waren
0508 0508.00 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder nur
einfach bearbeitet, aber nicht weiter
verarbeitet; Schalen und Panzer von
Weichtieren, Krebstieren oder
Stachelhäutern und Rückenschilde (Schulp)
der Tintenfische, roh oder nur einfach
bearbeitet, aber nicht zu Formen
geschnitten, Mehl und Abfälle
0509 0509.00 Meerschwämme
0510 0510.00 Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus;
Kanthariden (Spanische Fliegen); Galle,
auch getrocknet; Drüsen und andere
tierische Stoffe zur Herstellung von
pharmazeutischen Erzeugnissen, frisch,
gekühlt, gefroren oder in anderer Weise
vorübergehend haltbar gemacht
0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen; tote Tiere
des Kapitels 1 oder 3, für den
menschlichen Genuß nicht geeignet:
- andere
ex 0511.91 - - von Fischen, Krebstieren, Weichtieren
oder anderen wirbellosen Wassertieren;
tote Tiere des Kapitels 3
- - - Abfälle von Fischen
ex 0511.99 - - sonstige
- - - Flechsen und Sehnen; Abschnitzel und
ähnliche Abfälle von ungegerbten
Häuten oder Fellen
0903 0903.00 Mate
1212 Johannisbrot, Algen und Tange, Zuckerrüben
und Zuckerrohr, frisch oder getrocknet,
auch gemahlen; Fruchtsteine, Fruchtkerne
und andere pflanzliche Waren
(einschließlich nicht geröstete
Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium
intybus sativum), die hauptsächlich für
die menschliche Ernährung verwendet
werden, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
ex 1212.20 - Algen und Tange
- - sonstige
Kapitel 13 Schellack; Gummen, Harze und andere
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
(ausgenommen - Pektinstoffe, Pektinate und Pektate
ex 1302.20 - - Pektinstoffe)
1401 Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich zur
Herstellung von Korb- und Flechtwaren
verwendet werden (zB Bambus, Stuhlrohr und
Peddigrohr, Schilf, Binsen, Flechtweiden,
Raffia, gereinigtes, gebleichtes oder
gefärbtes Getreidestroh und Lindenbast)
1402 Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich als
Füll- oder Polsterungsmaterial verwendet
werden (zB Kapok, Pflanzenhaar und
Seegras), auch in Lagen, mit oder ohne
Unterlage
1403 Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich zur
Herstellung von Besen oder Bürsten
verwendet werden (zB Besensorgho,
Piassava, Reiswurzeln und Istel), auch
gebündelt oder zu Strängen gedreht
1502 1502.00 Fette von Rindern (einschließlich
Kälbern), Schafen oder Ziegen, roh oder
ausgeschmolzen, auch ausgepreßt oder mit
Lösungsmitteln extrahiert
ex 1502.00 - für andere technische Zwecke als die
Herstellung von Nahrungsmitteln für
den menschlichen Genuß
- - Knochenfette und Abfallfette
1505 Wollfett und Fettstoffe daraus,
einschließlich Lanolin
1506 ex 1506.00 Andere tierische Fette und Öle sowie deren
Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht
chemisch modifiziert
- (ausgenommen Fraktionen)
1515 Andere pflanzliche Fette und fette Öle
(einschließlich Jojobaöl) sowie deren
Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht
chemisch modifiziert
1515.60 - Jojobaöl sowie dessen Fraktionen
1518 1518.00 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle
sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert,
dehydratisiert, geschwefelt, geblasen,
durch Hitze im Vakuum oder im inerten Gas
polymerisiert, oder anders chemisch
modifiziert, ausgenommen solche der
Nummer 1516; ungenießbare Mischungen oder
Zubereitungen von tierischen oder
pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von
Fraktionen verschiedener Fette oder Öle
dieses Kapitels, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen
ex 1518.00 - andere
1519 Industrielle Monocarbonfettsäuren,
Raffinationsfettsäuren, industrielle
Fettalkohole
1520 Glycerin, auch chemisch rein;
Glycerinwasser und Glycerinunterlaugen
1521 Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride),
Bienenwachs, andere Insektenwachse und
Walrat (Spermaceti), auch raffiniert oder
gefärbt
1522 1522.00 Degras (Gerberfett); Rückstände aus der
Behandlung von Fettstoffen oder tierischen
oder pflanzlichen Wachsen
ex 1522.00 - Degras
1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch
reine Lactose, Maltose, Glucose und
Fructose (Lävulose), fest; Zuckersirupe
ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks- oder
Farbstoffen; Kunsthonig, auch mit
natürlichem Honig gemischt; Zucker und
Melassen, karamelisiert
ex 1702.50 - chemisch reine Fructose (Lävulose)
ex 1702.90 - andere, einschließlich Invertzucker
1704 Zuckerwaren (einschließlich weiße
Schokolade), nicht kakaohaltig
ex 1704.90 - andere
- - chemisch reine Maltose
1803 Kakaomasse, auch entfettet
1804 1804.00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl
1805 1805.00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln
2008 Früchte und andere genießbare
Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet
oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder
von Alkohol, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen
- Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere
Samen oder Saaten, auch untereinander
gemischt
ex 2008.11 - - Erdnüsse
- - - Erdnußbutter
- andere, einschließlich Mischungen
(andere als die der Unternummer 2008.19)
ex 2008.91 - - Palmherzen
2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen
auf der Grundlage dieser Waren oder auf
der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate;
geröstete Zichorie und anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und
Konzentrate davon:
2101.10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Kaffee, und Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der Grundlage von
Kaffee
2101.20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Tee oder Mate, und Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der Grundlage von
Tee oder Mate
ex 2101.30 - geröstete Zichorie und anderer
gerösteter Kaffee-Ersatz sowie Auszüge,
Essenzen und Konzentrate davon
- - geröstete Zichorie und anderer
gerösteter Kaffee-Ersatz
- - - geröstete Zichorie
- - Auszüge, Essenzen und Konzentrate von
gerösteter Zichorie und geröstetem
Kaffee-Ersatz
- - - von gerösteter Zichorie
2102 Hefen (aktive oder nicht); andere
einzellige Mikroorganismen, tot
(ausgenommen Vaccine der Nr. 3002);
zubereitete Backtreibmittel in Pulverform
ex 2102.10 - Hefen, aktiv
- - Kulturhefe
- - andere
ex 2102.20 - Hefen, nicht aktiv; andere einzellige
Mikroorganismen, tot:
(ausgenommen - - Andere
- andere als einzellige Mikroorganismen)
ex 2102.30 - zubereitete Backtreibmittel in
Pulverform
2103 Zubereitungen für Gewürzsoßen und
zubereitete Gewürzsoßen; zusammengesetzte
Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und
Senf
2104 Suppen und Brühen sowie Zubereitungen
dafür; zusammengesetzte homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen
2106 Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen
2106.10 - Eiweißkonzentrat und texturierte
Eiweißstoffe
ex 2106.90 - Andere
- - Andere
2201 Wasser, einschließlich natürliches oder
künstliches Mineralwasser und mit
Kohlensäure versetztes Wasser, ohne Zusatz
von Zucker oder anderen Süßungsmitteln,
Geruchs- oder Geschmacksstoffen; Eis und
Schnee
2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und
mit Kohlensäure versetztes Wasser, mit
Zusatz von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln, Geruchs- oder
Geschmacksstoffen, sowie andere
nichtalkoholische Getränke, ausgenommen
Säfte von Früchten oder Gemüsen der
Nummer 2009
2202.10 - Wasser, einschließlich Mineralwasser und
mit Kohlensäure versetztes Wasser, mit
Zusatz von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln, Geruchs- oder
Geschmacksstoffen
ex 2202.90 - andere
- - andere, die keine Erzeugnisse der
Nrn. 0401 bis 0404 oder Fette,
gewonnen aus Erzeugnissen der
Nrn. 0401 bis 0404, enthalten
2203 2203.00 Bier, aus Malz hergestellt
2205 Wermutwein und anderer Wein aus frischen
Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen
Stoffen aromatisiert
2207 Ethylalkohol, unvergällt, mit einem
Alkoholgehalt in Volumenteilen von
80% Vol. oder mehr; Ethylalkohol und
Branntwein, vergällt, ohne Rücksicht auf
den Alkoholgehalt
ex 2207.10 - Ethylalkohol, unvergällt, mit einem
Alkoholgehalt in Volumenteilen von
80% Vol. oder mehr
(ausgenommen - - Waren, die aus landwirtschaftlichen
Produkten hergestellt sind, die im
Anhang II des EWR-Vertrages genannt
sind)
ex 2207.20 - Ethylalkohol und Branntwein, vergällt,
ohne Rücksicht auf den Alkoholgehalt
- - Waren, die aus landwirtschaftlichen
Produkten hergestellt sind, die im
Anhang II des EWR-Vertrages genannt
sind)
2208 Ethylalkohol, unvergällt, mit einem
Alkoholgehalt in Volumenteilen von
weniger als 80% Vol.; Branntwein, Liköre
und andere Getränke, die
Destillationsalkohol enthalten;
zusammengesetzte alkoholische
Zubereitungen, wie sie für die Herstellung
von Getränken verwendet werden
(ausgenommen - - Waren, die aus landwirtschaftlichen
Produkten hergestellt sind, die im
Anhang II des EWR-Vertrages genannt
sind)
2402 Zigarren, Stumpen, Zigarillos und
Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatz
2403 Anderer verarbeiteter Tabak und anderer
verarbeiteter Tabakersatz; homogenisierter
oder rekonstituierter Tabak; Tabakextrakte
und Tabaklaugen
Zuletzt aktualisiert am
08.06.2020
Gesetzesnummer
10007196
Dokumentnummer
NOR12078193
alte Dokumentnummer
N5199212668A
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
