Anhang 1 AWG 2002

Alte FassungIn Kraft seit 02.11.2002

Anhang 1

Gruppen von Abfällen

Q1 Nachstehend nicht näher beschriebene Produktions- oder

Verbraucherrückstände

Q2 Nicht den Normen entsprechende Produkte

Q3 Produkte, bei denen das Verfalldatum überschritten ist Q4 Unabsichtlich ausgebrachte oder verlorene oder von einem

sonstigen Zwischenfall betroffene Produkte einschließlich sämtlicher Stoffe, Anlageteile usw., die bei einem solchen Zwischenfall kontaminiert worden sind

Q5 Infolge absichtlicher Tätigkeiten kontaminierte oder

verschmutzte Stoffe (zB Reinigungsrückstände, Verpackungsmaterial, Behälter)

Q6 Nichtverwendbare Elemente (zB verbrauchte Batterien, Katalysatoren)

Q7 Unverwendbar gewordene Stoffe (zB kontaminierte Säuren, Lösungsmittel, Härtesalze)

Q8 Rückstände aus industriellen Verfahren (zB Schlacken, Destillationsrückstände)

Q9 Rückstände von Verfahren zur Bekämpfung der Verunreinigung (zB Gaswaschschlamm, Luftfilterrückstand, verbrauchte Filter) Q10 Bei maschineller und spanender Formgebung anfallende Rückstände

(zB Dreh- und Fräsespäne)

Q11 Bei der Förderung und der Aufbereitung von Rohstoffen anfallende

Rückstände (zB im Bergbau, bei der Erdölförderung) Q12 Kontaminierte Stoffe (zB mit PCB verschmutztes Öl) Q13 Stoffe oder Produkte aller Art, deren Verwendung gesetzlich

verboten ist

Q14 Produkte, die vom Besitzer nicht oder nicht mehr verwendet

werden (zB in der Landwirtschaft, den privaten Haushalten, Büros, Verkaufsstellen, Werkstätten)

Q15 Kontaminierte Stoffe oder Produkte, die bei der Sanierung von

Böden anfallen

Q16 Stoffe oder Produkte aller Art, die nicht einer der oben

erwähnten Gruppen angehören

Schlagworte

Produktionsrückstand, Drehspan

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2021

Gesetzesnummer

20002086

Dokumentnummer

NOR40032903