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ADR - Beförderung von Lithiumzellen und -batterien aus Produktionsserien von höchstens 100 Zellen und Batterien (M295)
Kurztitel
ADR - Beförderung von Lithiumzellen und -batterien aus Produktionsserien von höchstens 100 Zellen und Batterien (M295)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
26.07.2016
Außerkrafttretensdatum
31.12.2016
Langtitel
Multilaterale Vereinbarung M295 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Lithiumzellen und -batterien aus Produktionsserien von höchstens 100 Zellen und Batterien oder Vorproduktionsprototypen von Zellen und Batterien, sofern diese Prototypen für die Prüfung befördert werden (UN 3090 – 3091 – 3480 – 3481)
Ratifikationstext
Die vorliegende Vereinbarung wurde von Österreich am 14. Juli 2016 unterzeichnet.
Weiters haben nachstehende ADR-Vertragsparteien diese Vereinbarung unterzeichnet:
ADR-Vertragsparteien: | Datum der Unterzeichnung: |
Frankreich | 1. Februar 2016 |
Deutschland | 19. Februar 2016 |
Schweiz | 20. Mai 2016 |
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