Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1994

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 849/1994

Inkrafttretensdatum

01.10.1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG REPUBLIK ÖSTERREICH UND REGIERUNG DER

REPUBLIK DER DER UNGARN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT IN DER BERUFLICHEN

BILDUNG UND ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG DER GLEICHWERTIGKEIT

VON BERUFLICHEN PRÜFUNGSZEUGNISSEN

(NR: GP XVIII RV 1572 AB 1631 S. 166 . BR: AB 4801 S. 587 .)

StF: BGBl. Nr. 849/1994

Änderung

BGBl. III Nr. 91/1999

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage, dessen

Artikel 3 verfassungsändernd ist, wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 8 des Abkommens wurden am 5. bzw. 23. August 1994 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 8 mit 1. Oktober 1994 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Ungarn,

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