Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die Beziehungen auf dem Gebiet des Filmwesens

Alte FassungIn Kraft seit 10.4.1970

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die Beziehungen auf dem Gebiet des Filmwesens

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die Beziehungen auf dem Gebiet des Filmwesens

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 87/1970 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 188/2013

Typ

Vertrag – Spanien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

10.04.1970

Außerkrafttretensdatum

31.08.2013

Unterzeichnungsdatum

09.02.1970

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON SPANIEN ÜBER DIE BEZIEHUNGEN AUF DEM GEBIETE DES FILMWESENS

StF: BGBl. Nr. 87/1970

Änderung

BGBl. III Nr. 188/2013 (NR: GP XXIV RV 1787 AB 2308 S. 203 . BR: AB 8981 S. 821 .)

Sprachen

Deutsch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung

und

die Regierung von Spanien

in dem Bestreben, die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Filmindustrien in beiden Staaten im beiderseitigen Interesse zu vertiefen,

in der Überzeugung, daß diese Zusammenarbeit zur wirksamen Verbreitung der Kultur beider Völker beiträgt und die wirtschaftliche Entwicklung in beiden Staaten fördert,

von dem Wunsche getragen, daß Filme, die sich durch ihren künstlerischen Wert, ihre technischen Vorzüge und ihren besonderen Aufwand auszeichnen, in den Genuß der Vorteile von Gemeinschaftsproduktionen kommen,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2020

Gesetzesnummer

10009314

Dokumentnummer

NOR11009505

alte Dokumentnummer

N7197013753T

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