Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

§ 0

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo)

Kurztitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 27/2013

Typ

Vertrag – Kosovo

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Außerkrafttretensdatum

31.12.2016

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Langtitel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch die Bundesministerin für Finanzen und der Regierung der Republik Kosovo vertreten durch den Minister für Finanzen über die finanzielle Kooperation

StF: BGBl. III Nr. 27/2013

Änderung

BGBl. III Nr. 33/2015 (Verlängerung)

Sprachen

Englisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 14 des Abkommens wurden am 7. Dezember bzw. 28. Dezember 2012 abgegeben; das Abkommen ist gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

(Übersetzung)

Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch die Bundesministerin für Finanzen, und die Regierung der Republik Kosovo, vertreten durch den Minister für Finanzen, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind

– in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu fördern,

– in dem Wunsch, die Zusammenarbeit im finanziellen Bereich zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen,

wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

20008260

Dokumentnummer

NOR40148182

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