§ 9f AMG

Alte FassungIn Kraft seit 02.1.2006

§ 9f

Einem Antrag auf Zulassung eines Generators sind zusätzlich zu den Unterlagen gemäß § 9a folgende Unterlagen anzuschließen:

  1. 1. eine allgemeine Beschreibung des Systems mit einer detaillierten Beschreibung der Bestandteile des Systems, die die Zusammensetzung oder Qualität der Tochternuklidzubereitung beeinflussen können, und
  2. 2. Angaben über die qualitativen und quantitativen Besonderheiten des Eluats oder Sublimats.