§ 9
Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der Personal- und Organisationsentwicklung
(1) Die Maßnahmen zur Frauenförderung müssen in das System der Personalplanung und Personalentwicklung integriert sein.
(2) Bestehende Unterschiede in den Arbeitsvoraussetzungen für Männer und Frauen sind durch personelle und organisatorische Maßnahmen auszugleichen.
01.02.2014
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