§ 9 Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Niederösterreich

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Begünstigungsklausel

§ 9

Bestehende günstigere Vereinbarungen werden durch diesen Mindestlohntarif nicht berührt.

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