Für die Durchführung der im § 85 Abs. 3 und § 86 Abs. 3 und 4 der Land- und Forstwirtschaftsinspektion übertragenen Aufgaben und Befugnisse gelten die Vorschriften des Abschnittes 5.
30.10.2018
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Für die Durchführung der im § 85 Abs. 3 und § 86 Abs. 3 und 4 der Land- und Forstwirtschaftsinspektion übertragenen Aufgaben und Befugnisse gelten die Vorschriften des Abschnittes 5.
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