§ 8
Aufsicht
Der Tiergesundheitsfonds steht unter der Aufsicht der Landesregierung. Der Voranschlag und seine Änderung sowie der Rechnungsabschluss bedürfen der Genehmigung der Landesregierung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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