§ 8 K-LSchAG

Alte FassungIn Kraft seit 10.7.1992

2. Abschnitt

Bezirksschulrat

§ 8

Das Kollegium des Bezirksschulrates

Dem Kollegium des Bezirksschulrates gehören an:

  1. 1. der Vorsitzende,
  2. 2. Mitglieder mit beschließender Stimme und
  3. 3. Mitglieder mit beratender Stimme.

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