§ 8 Installations- und Energietechnik-Ausbildungsordnung

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.1.2027

Hauptmodul Lüftung

§ 8.

(1) Die Ausbildungsinhalte gemäß den Ausbildungszielen des Hauptmoduls Lüftung sind bis zum Ende des dritten Lehrjahres zu vermitteln.

(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Hauptmoduls Lüftung:

12. Kompetenzbereich: Grundlagen der Installations- und Gebäudetechnik

12.1 Installationstechnische Grundlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 12.1.1 den Aufbau und die Funktion von effektiven (zentralen oder dezentralen) Lüftungssystemen mit und ohne Wärmerückgewinnung in Zusammenhang mit ihren auszuführenden Arbeiten und einer nachhaltigen Ausrichtung (zB ressourcenschonende Lüftungsinstallation, energieeffizienter Betrieb, Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten, Abwärmenutzung, kontrollierte Wohnraumlüftung, Lebenszyklen von Bauteilen und Materialien) erklären.
  1. 12.1.2 die physikalischen Grundlagen der Installationstechnik (zB Durchfluss, Volumenstrom, Fließgeschwindigkeit, Reynoldszahl, Rohrreibungszahl, Druckverlust, Einfluss von Richtungsänderungen und sprunghaften Querschnittsveränderungen, Wärmeausdehnung) in Zusammenhang mit ihren auszuführenden Arbeiten (zB bei Dimensionierung von Rohren, Rohrverlegung) erklären.
  1. 12.1.3 die gesundheits- und hygienefördernde Wirkung von Lüftungssystemen (Luftqualität) durch mechanische Be- und Entlüftungssysteme (besonders in öffentlichen Gebäuden oder für Gebäude, die von vielen Menschen gleichzeitig benutzt werden wie zB Geschäftsräume, Arbeitsräume, Schulungsräume) im Hinblick auf die Gesundheit der Menschen erläutern.

12.2 Technische Unterlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 12.2.1 Pläne unter Anwendung von Sinnbildern im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben computerunterstützt erstellen.
  1. 12.2.2 etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.

12.3 Messtechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 12.3.1 die bei der Messung von installationstechnischen und berufstypischen elektrischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.

12.4 Grundlagen der Installations- und Montagetechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 12.4.1 unterschiedliche Rohrleitungen (Lüftung) für die Ver- und Entsorgung dimensionieren (Rohrnetzberechnung).
  1. 12.4.2 Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (wie zB Bautagebücher) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme anlegen.

13. Kompetenzbereich: Installationstechnische Bauteile, Einrichtungen und Anlagen

13.1 Sicherheit von installationstechnischen Anlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 13.1.1 die Sicherheitseinrichtungen von Lüftungsanlagen wie aktive und passive Schutzmaßnahmen sowie die dazu notwendigen Bauteile und Komponenten (zB Strömungswächter, Druckregelgeräte, Sicherheitsstopfen, Sicherheitskappen) samt deren Aufbau und Funktionsweise beschreiben.

13.2 Installationstechnische Bauteile und Komponenten

Die auszubildende Person kann

  1. 13.2.1 Bauteile und Komponenten von Lüftungsanlagen zusammenbauen und unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken montieren und anschließen und einen energieschonenden nachhaltigen Betrieb sicherstellen.
  1. 13.2.2 Bauteile und Komponenten (zB Strömungswächter, Druckregelgeräte, Sicherheitsstopfen, Sicherheitskappen) von Sicherheitseinrichtungen von Lüftungsanlagen unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
  1. 13.2.3 systematisch Fehler, Mängel und Störungen an Sicherheitseinrichtungen von Lüftungsanlagen aufsuchen, eingrenzen und beheben.
  1. 13.2.4 Sicherheitseinrichtungen von Lüftungsanlagen gemäß Plänen in Stand halten (zB Filterwechsel).

13.3 Installationstechnische Anlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 13.3.1 die Aufstellungs- und Montagesituation mit Kundinnen und Kunden abklären.
  1. 13.3.2 Lüftungsanlagen für die energieeffiziente Versorgung mit Luft unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken nach Plänen installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
  1. 13.3.3 Lüftungsanlagen spülen sowie Dichtheits- und Druckproben mit geeigneten Messgeräten und Funktionskontrollen durchführen.
  1. 13.3.4 Lüftungsanlagen vor Inbetriebnahme durch Sichtkontrolle prüfen und unter Beachtung technischer Unterlagen in Betrieb nehmen und einregulieren.
  1. 13.3.5 Lüftungsanlagen an Kundinnen und Kunden übergeben, diese beraten und einschulen.
  1. 13.3.6 systematisch Fehler, Mängel und Störungen an komplexen Lüftungsanlagen aufsuchen, eingrenzen und beheben.
  1. 13.3.7 Änderungen (zB zur Erhöhung der Energieeffizienz) und Erweiterungen an komplexen Lüftungsanlagen nach Plänen durchführen, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
  1. 13.3.8 Lüftungsanlagen gemäß Plänen in Stand halten und einen energieschonenden nachhaltigen Betrieb sicherstellen.
  1. 13.3.9 bestehende Lüftungsanlagen demontieren und die Trennung, Wiederverwertung und Entsorgung von Bauteilen und Komponenten zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft veranlassen.

14. Kompetenzbereich: Automatisierung von installationstechnischen Anlagen

14.1 Automatisierung

Die auszubildende Person kann

  1. 14.1.1 die berufsspezifischen elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften bei ihren Tätigkeiten beachten.
  1. 14.1.2 die Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik und die dazu benötigten Bauteile in ihrem Tätigkeitsbereich darstellen.
  1. 14.1.3 Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen von Lüftungsanlagen errichten, prüfen und einen ressourcenschonenden und bedarfsorientierten Betrieb sicherstellen.
  1. 14.1.4 speicherprogrammierbare Steuerungen anschließen und programmieren (zB für die Automatisierung von installationstechnischen Anlagen), um einen energieeffizienteren und nachhaltigeren Betrieb zu ermöglichen.

14.2 Gebäudesystemtechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 14.2.1 die Grundlagen der Gebäudesystemtechnik (Bus-System) sowie die Funktion der dazu notwendigen Geräte wie Sensoren zur Messung von Zustandsgrößen in Gebäuden (zB Temperatur usw.) und Aktoren sowie dessen Steuerung mit Endgeräten wie Tablets, Smartphones oder Sprachassistenten erläutern.
  1. 14.2.2 aktuelle Trends im Bereich der Digitalisierung (zB intelligente und energieeffiziente Belüftungssysteme) beschreiben.
 

Schlagworte

Installationstechnik, Belüftungssystem, Versorgung, Montagetechnik, Aufstellungssituation, Dichtheitsprobe

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2026

Gesetzesnummer

20013236

Dokumentnummer

NOR40279437

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