§ 8 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Alte FassungIn Kraft seit 31.12.2005

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 84/2008).

Unterrepräsentation

§ 8.

Frauen sind zwar im Rechnungshof in den Verwendungsgruppen A1 und A2 und in den meisten Funktionen betreffend die Verwendungsgruppen A1 und A2 gemäß § 11 B–GlBG unterrepräsentiert, der Erfolg der Bemühungen, Frauen für den Rechnungshof zu gewinnen, zeigt sich jedoch am Ansteigen der Frauenquote im Prüfungsdienst.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

20004466

Dokumentnummer

NOR40072991

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