Inkrafttreten
§ 8
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. April 2011 in Kraft. Gleichzeitig treten die Wärmeschutzverordnung, LGBl Nr 82/2002, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 13/2003 sowie die Verordnung über den Energieausweis von Bauten, LGBl Nr 65/2003, außer Kraft.
(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren um Erteilung einer Baubewilligung sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.
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