Die Arbeitsordnung hat den Zeitpunkt ihres Wirksamkeitsbeginnes und insbesondere Bestimmungen hinsichtlich folgender Arbeitsbedingungen zu enthalten: Über
- 1. die verschiedenen Arbeitergruppen im Betriebe sowie die Art der Verwendung der Frauen, Jugendlichen und Lehrlinge;
- 2. die Art und Weise der für Jugendliche und Lehrlinge vorgeschriebenen Berufsfortbildung;
- 3. die Arbeitstage, Beginn und Ende der Arbeitszeit und über Dauer und Lage der Arbeitspausen;
- 4. den Umfang der Sonn‑ und Feiertagsarbeit;
- 5. die Zeit der Abrechnung und Auszahlung des Arbeitsentgeltes und der Ausfolgung der Naturalien;
- 6. die Befugnisse und Obliegenheiten der Aufsichtspersonen;
- 7. die Behandlung der Arbeiter im Falle einer Erkrankung oder eines Unglücksfalles;
- 8. Lohnabzüge, soweit sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind;
- 9. Art, Höhe und Verwendung der Disziplinarstrafen, die bei Übertretung der Arbeitsordnung verhängt werden;
- 1 0. Kündigungsfristen und über die Fälle, in denen das Dienstverhältnis vorzeitig aufgelöst werden kann;
- 11. Unfall‑ und Gesundheitsschutz.
20.09.2018
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