Ausschluss sonstiger Gegenleistungsansprüche
§ 85
Weder der Rechtsträger der Fondskrankenanstalt noch der SAKRAF haben gegenüber dem Patienten, dem Versicherten oder den für ihn unterhaltspflichtigen Personen, soweit in den §§ 59, 60 und 61 nicht anderes bestimmt ist, einen Anspruch auf Gegenleistungen.
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