Arbeitszeit bei Schichtarbeit
§ 80*)
Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit darf
- a) innerhalb des Schichtturnusses oder
- b) bei Durchrechnung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit gemäß § 76a innerhalb des Durchrechnungszeitraumes
im Durchschnitt die nach § 76 Abs. 2 zulässige Dauer nicht überschreiten.
*) Fassung LGBl.Nr. 26/2000
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