§ 7 VKrG 2026

Zukünftige FassungIn Kraft seit 20.11.2026

Verbot der Gewährung nicht angeforderter Kredite

§ 7.

Ohne vorherige Anforderung und ausdrückliche Zustimmung durch den Verbraucher ist die Gewährung eines Verbraucherkredits nicht zulässig.

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2026

Gesetzesnummer

20013188

Dokumentnummer

NOR40278353

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