§ 7 LHG 2017

Alte FassungIn Kraft seit 19.1.2018

In- und Außerkrafttreten

§ 7

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft und verliert mit Ausnahme der §§ 4 und 5 mit Ablauf des 31. Dezember 2017 seine Wirksamkeit.

(2) § 4 tritt erst nach Maßgabe des Inkrafttretens einer neuen rechtlich verbindlichen mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung außer Kraft, § 5 erst nach Maßgabe des Inkrafttretens einer neuen gesetzlichen Regelung über die Haftungsobergrenzen von Land und Gemeinden.

(3) Die §§ 5 bis 5e in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 10/2018 treten rückwirkend mit 1. Jänner 2017 in Kraft und nach Maßgabe einer neuen gesetzlichen Regelung über die Haftungsobergrenzen und Risikovorsorgen für das Land Salzburg außer Kraft.

(4) § 5f in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 10/2018 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft und nach Maßgabe einer neuen gesetzlichen Regelung über die Haftungsobergrenzen und Risikovorsorgen für die Stadt Salzburg und die sonstigen Gemeinden des Landes Salzburg außer Kraft.

30.01.2018

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)