§ 7 K-ADG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2005

§ 7

Einreihung von Verwendungen

Bei der Einreihung von Verwendungen in die für den Monatsbezug oder das Monatsentgelt bedeutsamen Kategorien, wie Verwendungs- und Entlohnungsgruppen oder Dienstklassen, sind keine Kriterien für die Beurteilung der Tätigkeit zu verwenden, die zu einer Diskriminierung einer Person wegen eines der in § 5 genannten Gründe führen.

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