§ 7.
Die mündliche Prüfung umfaßt folgende Gegenstände:
- 1. Österreichisches Verfassungsrecht einschließlich der Grund- und Freiheitsrechte sowie österreichische Behördenorganisation;
- 2. Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten (einschließlich des Vertretungsrechtes);
- 3. Verwaltungsverfahrensrecht und seine praktische Anwendung;
- 4. Wehrrecht;
- 5. Sozialrecht;
- 6. Völkerrecht, insbesondere Kriegsrecht, Neutralitätsrecht und die Verfassung der organisierten Staatengemeinschaft;
- 7. Wehrwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, betriebsorganisatorischen und wehrgeographischen Standpunktes;
- 8. Militärgeschichte;
- 9. Heeresorganisation;
- 10. militärisches Personalwesen einschließlich Ergänzungswesen;
- 11. Intendanzdienst im Rahmen der mittleren und oberen Führung einschließlich Militärwirtschaftsdienst;
- 12. Grundlagen der Versorgungsführung und -durchführung sowie angewandter Stabsdienst.
Schlagworte
Prüfungsgegenstände
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2025
Gesetzesnummer
10008460
Dokumentnummer
NOR12098806
alte Dokumentnummer
N61979111540
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