Einfache Reparaturarbeiten
§ 7
Für die Durchführung von übertragenen Reparaturarbeiten einfacher Art gebührt ein Stundenlohn von 10,32 €.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Einfache Reparaturarbeiten
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Für die Durchführung von übertragenen Reparaturarbeiten einfacher Art gebührt ein Stundenlohn von 10,32 €.
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