materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 361/2024
Abrechnungsnachweis
§ 7.
Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Au-Pair-Kraft eine genaue mit Datum versehene Abrechnung über die geleisteten Arbeitsstunden, das Entgelt und die Abzüge bei der Entgeltauszahlung zu übergeben. Bei Arbeitsverhältnissen, die dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, BGBl. I Nr. 100/2002, in der jeweils geltenden Fassung, unterliegen, hat der Abrechnungsnachweis auch den Beitrag an die Betriebliche Vorsorgekasse sowie dessen Bemessungsgrundlage zu enthalten.
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2024
Gesetzesnummer
20012433
Dokumentnummer
NOR40257651
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
